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UVZ Gebühren im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 01.09.2022, 10:37
von Resa
Guten morgen,

ich stolpere gerade über folgende Frage: Wir haben eine normale GmbH-Gründung, wo wir auch selbst die Handelsregisteranmeldung entworfen haben.

Jetzt heißt es ja im Gesetz "Für die Aufnahme eines elektr. Dokuments in die elektr. UR-Samml. wird eine Geb. v. 4,50 € erhoben". Das ist soweit klar!

Der nächst Satz wird unklar: "Werden zu einem Amtsgeschäft weitere Dokumente in die elektr. UR-Sammlung eingestellt, entsteht die Gebühr nur einmal".

Jetzt bin ich verunsichert: Ich stelle ja mehrere Dokumente ein, nämlich die Gründungsverhandlung UND auch die Handelsregisteranmeldung.

Gilt das jetzt nur als ein Amtsgeschäft und es sind nur 1 x 4,50 € abzurechen? Oder sind das verschiedene Amtsgeschäfte mit 2 x 4,50 €.

(an sich ist hier noch komplizierter: es gibt drei inhaltlich vollständig gleiche Gründungs-HR-Anmeldungen mit jeweils GF-Versicherung, da jeder Gesellschafter=jeweils Geschäftsführer an verschiedenen Tagen kam und es somit an sich sogar insges. 4 Urkunden a 4,50 € - oder wie auch immer - wären)

Hat vielleicht jemand da schon Erfahrung oder auch mal eine Abrechnung der Bundesnotarkammer gesehen und weiß, wie das aussieht?

Vielen Dank.

Re: UVZ Gebühren im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 01.09.2022, 14:10
von Helena
Wir haben noch keine Rechnung bekommen, aber ich gehe davon aus, dass man für jede selbst entworfene Urkunde 4,50 EUR zu zahlen hat. Lediglich bei UBs o. E. 2,50 EUR.

Ich nehme zur Zeit überall Vorschüsse gem. § 15 GNotKG, da auch noch nichts vom Konto abgebucht wurde.

Bei einer Gründung nehme ich also für jede Urkunde (Gründungsprotokoll und Anmeldung) jeweils 4,50 EUR.

Bei Deiner Handelsregisteranmeldung hast Du m. E. 1x mit Entwurf = 4,50 EUR und bei den weiteren lediglich UBs o. E. als noch 2 x 2,50 EUR. Pass auf, dass Du es richtig ins UVZ einträgst :-)

Viele Grüße

Re: UVZ Gebühren im Gesellschaftsrecht

Verfasst: 01.09.2022, 16:46
von Resa
Hallo,
ganz lieben Dank für die Rückmeldung.

Ich hatte auch gedacht, dass die beiden anderen Anmeldungen Ubgl. o.Entw. sind - aber der Chef sagt, das sind Ubgl. mit Entwurf, da jeweils eine Geschäftsführerversicherung drin ist und jeweils ein anderer GF versichert in jeder Urkunde. Na, mal sehen, die Rechnung ist noch nicht abschließend erstellt.

Habt eine gute Zeit.