UVZ Gebühren im Gesellschaftsrecht
Verfasst: 01.09.2022, 10:37
Guten morgen,
ich stolpere gerade über folgende Frage: Wir haben eine normale GmbH-Gründung, wo wir auch selbst die Handelsregisteranmeldung entworfen haben.
Jetzt heißt es ja im Gesetz "Für die Aufnahme eines elektr. Dokuments in die elektr. UR-Samml. wird eine Geb. v. 4,50 € erhoben". Das ist soweit klar!
Der nächst Satz wird unklar: "Werden zu einem Amtsgeschäft weitere Dokumente in die elektr. UR-Sammlung eingestellt, entsteht die Gebühr nur einmal".
Jetzt bin ich verunsichert: Ich stelle ja mehrere Dokumente ein, nämlich die Gründungsverhandlung UND auch die Handelsregisteranmeldung.
Gilt das jetzt nur als ein Amtsgeschäft und es sind nur 1 x 4,50 € abzurechen? Oder sind das verschiedene Amtsgeschäfte mit 2 x 4,50 €.
(an sich ist hier noch komplizierter: es gibt drei inhaltlich vollständig gleiche Gründungs-HR-Anmeldungen mit jeweils GF-Versicherung, da jeder Gesellschafter=jeweils Geschäftsführer an verschiedenen Tagen kam und es somit an sich sogar insges. 4 Urkunden a 4,50 € - oder wie auch immer - wären)
Hat vielleicht jemand da schon Erfahrung oder auch mal eine Abrechnung der Bundesnotarkammer gesehen und weiß, wie das aussieht?
Vielen Dank.
ich stolpere gerade über folgende Frage: Wir haben eine normale GmbH-Gründung, wo wir auch selbst die Handelsregisteranmeldung entworfen haben.
Jetzt heißt es ja im Gesetz "Für die Aufnahme eines elektr. Dokuments in die elektr. UR-Samml. wird eine Geb. v. 4,50 € erhoben". Das ist soweit klar!
Der nächst Satz wird unklar: "Werden zu einem Amtsgeschäft weitere Dokumente in die elektr. UR-Sammlung eingestellt, entsteht die Gebühr nur einmal".
Jetzt bin ich verunsichert: Ich stelle ja mehrere Dokumente ein, nämlich die Gründungsverhandlung UND auch die Handelsregisteranmeldung.
Gilt das jetzt nur als ein Amtsgeschäft und es sind nur 1 x 4,50 € abzurechen? Oder sind das verschiedene Amtsgeschäfte mit 2 x 4,50 €.
(an sich ist hier noch komplizierter: es gibt drei inhaltlich vollständig gleiche Gründungs-HR-Anmeldungen mit jeweils GF-Versicherung, da jeder Gesellschafter=jeweils Geschäftsführer an verschiedenen Tagen kam und es somit an sich sogar insges. 4 Urkunden a 4,50 € - oder wie auch immer - wären)
Hat vielleicht jemand da schon Erfahrung oder auch mal eine Abrechnung der Bundesnotarkammer gesehen und weiß, wie das aussieht?
Vielen Dank.