Übertragsvertrag mit Eintragung einer weiteren Erbbauzinsreallast
Verfasst: 16.08.2022, 12:13
Guten Tag
Ich habe hier einen für mich etwas komplizierten Vertrag und weiß gerade nicht wie ich abrechnen soll
Es handelt sich zunächst um einen Übertragsvertrag (Erbbaurecht), Ehefrau überträgt ihren 1/2 Anteil an den Ehemann, sodass dieser Alleineigentümer wird. Der Erbbaurechtsausgeber ist als Erschienener im Vertrag aufgeführt und hat im Vertrag seine Zustimmung zur Übertragung und Verzicht auf sein Vorkaufsrecht erklärt. Der Erbbaurechtsausgeber war allerdings nicht persönlich Erschienen, sondern war durch eine Mitarbeiterin von uns vollmachtlos vertreten. Des Weiteren wurde in dem Vertrag die Eintragung einer weiteren Erbbauzinsreallast bewilligt und beantragt und sodann eine Inhaltsänderung des dinglichen Erbbauzinses vereinbart, dass die bereits eingetragenen Erbbauzins-Reallasten und die jetzt bestellte weitere Erbbauzins-Reallast zu einer einheitlichen Reallast zusammengefasst werden. Es wurde die Löschung der bereits eingetragenen Reallasten und die Eintragung der neuen zusammengefassten Reallast bewilligt und beantragt. Wegen dieses Erbbauzinsbetrages und künftiger Erhöhungsbeträge unterwirft sich der Übertragsnehmer (Erbbauberechtigter) persönlich und dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
Ich habe in der Urkunde den Wert des Erbbaurechts: 300.000,00 €
und den Wert der Erbbauzinserhöhung: 96,00 € x 20 (§ 52 GNotKG): 1.920,00 €
und ehrlich gesagt bin ich ein wenig überfordert
Ich habe hier einen für mich etwas komplizierten Vertrag und weiß gerade nicht wie ich abrechnen soll
Es handelt sich zunächst um einen Übertragsvertrag (Erbbaurecht), Ehefrau überträgt ihren 1/2 Anteil an den Ehemann, sodass dieser Alleineigentümer wird. Der Erbbaurechtsausgeber ist als Erschienener im Vertrag aufgeführt und hat im Vertrag seine Zustimmung zur Übertragung und Verzicht auf sein Vorkaufsrecht erklärt. Der Erbbaurechtsausgeber war allerdings nicht persönlich Erschienen, sondern war durch eine Mitarbeiterin von uns vollmachtlos vertreten. Des Weiteren wurde in dem Vertrag die Eintragung einer weiteren Erbbauzinsreallast bewilligt und beantragt und sodann eine Inhaltsänderung des dinglichen Erbbauzinses vereinbart, dass die bereits eingetragenen Erbbauzins-Reallasten und die jetzt bestellte weitere Erbbauzins-Reallast zu einer einheitlichen Reallast zusammengefasst werden. Es wurde die Löschung der bereits eingetragenen Reallasten und die Eintragung der neuen zusammengefassten Reallast bewilligt und beantragt. Wegen dieses Erbbauzinsbetrages und künftiger Erhöhungsbeträge unterwirft sich der Übertragsnehmer (Erbbauberechtigter) persönlich und dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
Ich habe in der Urkunde den Wert des Erbbaurechts: 300.000,00 €
und den Wert der Erbbauzinserhöhung: 96,00 € x 20 (§ 52 GNotKG): 1.920,00 €
und ehrlich gesagt bin ich ein wenig überfordert