Kostenschuldner
Verfasst: 04.08.2022, 11:21
Hallo zusammen!
Nach zwei Jahren Elternzeit bin ich wieder zurück in meinem Job und schon hab ich die erste Frage
Zwei Grundstückseigentümerinnen haben uns beauftragt, deren Unterschriften unter einer "Zustimmungserklärung zur Veräußerung eines Erbbaurechtes", "Zustimmung zur Belastung/Veräußerung des Erbbrechts" und "Erklärung des Grundstückseigentümers zum Erbbauzins gem. §§ 59 und 91 ZVG" zu beglaubigen.
In dem KV steht drin, dass der Käufer alle Kosten der Urkunde und ihres Vollzuges trägt.
Meine Kolleginnen haben dem Notar die Urkunden nebst unsere Kostenrechnungen übersandt mit der Bitte um Zahlungsvermittlung.
Nunmehr weigert sich jedoch der neue Käufer, unsere Kosten auszugleichen.
Wenn ich mich recht erinnere, hat der Kostenrevisor bei der letzten Prüfung erwähnt, dass Kostenschuldner unser Auftraggeber ist. Also in unserem Fall die zwei Grundstückseigentümerinnen...?! ... und man an den Notarkollegen hätte KEINEN Treuhandauftrag schreiben dürfen. Gemeint: "von den übersandten Urkunden nur Gebrauch zu machen, sobald unsere Kosten ausgeglichen sind".
Alternativ hätte man die Urkunden + unsere Kostenrechnungen den Grundstückseigentümerinnen übersenden können und diese hätten sich sodann selbst um die weitere Abwicklung kümmern müssen.
Welche Vorgehensweise wäre denn nun die Richtige gewesen, bzw. wer muss letztendlich unsere Kosten tragen?
Ich danke Euch schon mal vorab für die Hilfe!
Nach zwei Jahren Elternzeit bin ich wieder zurück in meinem Job und schon hab ich die erste Frage
Zwei Grundstückseigentümerinnen haben uns beauftragt, deren Unterschriften unter einer "Zustimmungserklärung zur Veräußerung eines Erbbaurechtes", "Zustimmung zur Belastung/Veräußerung des Erbbrechts" und "Erklärung des Grundstückseigentümers zum Erbbauzins gem. §§ 59 und 91 ZVG" zu beglaubigen.
In dem KV steht drin, dass der Käufer alle Kosten der Urkunde und ihres Vollzuges trägt.
Meine Kolleginnen haben dem Notar die Urkunden nebst unsere Kostenrechnungen übersandt mit der Bitte um Zahlungsvermittlung.
Nunmehr weigert sich jedoch der neue Käufer, unsere Kosten auszugleichen.
Wenn ich mich recht erinnere, hat der Kostenrevisor bei der letzten Prüfung erwähnt, dass Kostenschuldner unser Auftraggeber ist. Also in unserem Fall die zwei Grundstückseigentümerinnen...?! ... und man an den Notarkollegen hätte KEINEN Treuhandauftrag schreiben dürfen. Gemeint: "von den übersandten Urkunden nur Gebrauch zu machen, sobald unsere Kosten ausgeglichen sind".
Alternativ hätte man die Urkunden + unsere Kostenrechnungen den Grundstückseigentümerinnen übersenden können und diese hätten sich sodann selbst um die weitere Abwicklung kümmern müssen.
Welche Vorgehensweise wäre denn nun die Richtige gewesen, bzw. wer muss letztendlich unsere Kosten tragen?
Ich danke Euch schon mal vorab für die Hilfe!