Hallo an alle,
wir haben den Entwurf einer Löschungsbewilligung nebst -antrag entworfen. Es geht um ein Vorkaufsrecht, was auf jedem Grundbuch einer WEG lastet. Dieses soll nunmehr gelöscht werden. Sämtliche Grundstückseigentümer sowie der Berechtigte haben dies in einer Urkunde getan. Ich bin nun unsicher, wie wir das mit der Berechnung machen sollen.
Rechne ich die einzelnen Vorkaufsrechte (halber Wert des WE/TE) zusammen und bei der Kostenrechnung erteile ich die Kostenrechnung anteilig nach MEA dem jeweiligen Eigentümer gegenüber?
Vielen Dank euch im Voraus.
Julia
Löschungsbewilligung nebst -antrag UB mit Entwurf
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Klingt vernünftig. Das mit dem Zusammenrechnen ergibt sich ja aus §§ 35, 86 GNotKG. Wenn die Eigentümer die Kosten tragen sollen, ist die Aufteilung nach deren MEA auch angemessen, evtl. mit Hinweis des Notars in den einzelnen Rechnungen, dass für bisher nicht von einzelnen erhobene Kostenanteile im Rahmen der §§ 29 - 32 GNotKG gesamtschuldnerische Haftung besteht und weitere Inanspruchnahme vorbehalten bleiben muss.
Notarkosten-Dienst und Inhouse-Seminare Notarkosten-Recht siehe www.filzek.de.
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