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Überlassung Geschäftsanteil - negatives Eigenkapital

Verfasst: 21.06.2022, 17:26
von Segelhoernchen
Hey ihr Lieben, wir haben hier eine Überlassung eines Geschäftsanteils beurkundet.

Zur Wertberechnung habe ich jetzt die Bilanz angefordert, aus der sich als Schlussbilanz ein negatives Eigenkapital ergibt.

Wie verfahre ich denn damit? nehme ich als Eigenkapital 0,00 € abzgl. Buchwerte Grundstücke + Bebauung zzgl. Verkehrswerte der Grundstücke + Bebauung?
(wegen des Schuldenabzugsverbots meine ich)

oder nehme ich tatsächlich den Minusbetrag aus dem Eigenkapital abzgl. Buchwerte Grundstücke + Bebauung zzgl. Verkehrswerte der Grundstücke + Bebauung?

Bin schon total verwirrt :kopfkratz

Re: Überlassung Geschäftsanteil - negatives Eigenkapital

Verfasst: 23.06.2022, 15:10
von Martin Filzek
Das "Schuldenabzugsverbot" (§ 38) ist ja nur ein Grundsatz, von dem es verschiedene Ausnahmen gibt, etwa §§ 100, 102 oder hier die Sonderregelung in § 54.

So denke ich, dass der Minusbetrag genommen werden muss, zu dem dann die Differenz zwischen Buchwerten und Verkehrswerten Grundbesitz (einschließlich Gebäude) zu addieren ist.

Vgl. Notarkasse, Streifzug ... 13. Aufl. 2021 Rn. 1177 f.

Ansonsten würde bei am Ende immer noch kleinen Werten ja auch die Mindestgebühr 120 € zu beachten sein.

Hinweise zum jederzeit möglichen Notarkosten-Dienst oder Inhouse-Seminaren Notarkosten-Recht siehe www.filzek.de.