Vollmacht / Patientenverfügung / Entwurf
Verfasst: 23.05.2022, 10:37
Folgendes Problem:
Mandant wollte erst eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung. Der Entwurf wurde erstellt und eine Abrechnung nach Nr. 24101 KV GNotKG erstellt. Die Rechnung wurde bezahlt.
Später kam er und wollte nur die Patientenverfügung beurkunden, da der als Bevollmächtigte gedachte nicht wollte. Also wurde nur die Patientenverfügung beurkundet. Jetzt erstelle ich die Rechnung für die Beurkundung und frage mich, ob ich die bereits abgerechnete Entwurfsgebühr irgendwie anrechnen muss, da ja in dem Entwurf die Patientenverfügung mit enthalten war. Der Wert ist bei dem Entwurf natürlich höher gewesen wegen der Vollmacht. Wenn ich das jetzt komplett anrechne, käme ein Guthaben heraus. Allerdings hatten wir auch Mehraufwand, um die Vollmacht zu erstellen.
Zwischen dem abgerechneten Entwurf und Beurkundung waren ca. 2 Monate.
Mandant wollte erst eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung. Der Entwurf wurde erstellt und eine Abrechnung nach Nr. 24101 KV GNotKG erstellt. Die Rechnung wurde bezahlt.
Später kam er und wollte nur die Patientenverfügung beurkunden, da der als Bevollmächtigte gedachte nicht wollte. Also wurde nur die Patientenverfügung beurkundet. Jetzt erstelle ich die Rechnung für die Beurkundung und frage mich, ob ich die bereits abgerechnete Entwurfsgebühr irgendwie anrechnen muss, da ja in dem Entwurf die Patientenverfügung mit enthalten war. Der Wert ist bei dem Entwurf natürlich höher gewesen wegen der Vollmacht. Wenn ich das jetzt komplett anrechne, käme ein Guthaben heraus. Allerdings hatten wir auch Mehraufwand, um die Vollmacht zu erstellen.
Zwischen dem abgerechneten Entwurf und Beurkundung waren ca. 2 Monate.