Vollmacht / Patientenverfügung / Entwurf

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puchiko
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#1

23.05.2022, 10:37

Folgendes Problem:
Mandant wollte erst eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung. Der Entwurf wurde erstellt und eine Abrechnung nach Nr. 24101 KV GNotKG erstellt. Die Rechnung wurde bezahlt.
Später kam er und wollte nur die Patientenverfügung beurkunden, da der als Bevollmächtigte gedachte nicht wollte. Also wurde nur die Patientenverfügung beurkundet. Jetzt erstelle ich die Rechnung für die Beurkundung und frage mich, ob ich die bereits abgerechnete Entwurfsgebühr irgendwie anrechnen muss, da ja in dem Entwurf die Patientenverfügung mit enthalten war. Der Wert ist bei dem Entwurf natürlich höher gewesen wegen der Vollmacht. Wenn ich das jetzt komplett anrechne, käme ein Guthaben heraus. Allerdings hatten wir auch Mehraufwand, um die Vollmacht zu erstellen.

Zwischen dem abgerechneten Entwurf und Beurkundung waren ca. 2 Monate.
Feldhamster
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#2

23.05.2022, 18:47

Ich würde die Gebühr für den Entwurf anrechnen, aber nur nach dem Wert der Patientenverfügung (bei uns 5.000 Euro). Dann bleibt die Gebühr für den Vollmachtsentwurf nach dem Wert der Vollmacht bestehen.
Martin Filzek
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#3

24.05.2022, 15:51

Irgendwie vermute ich einen bis zwei Denkfehler in den früheren Beiträgen:
Ein Guthaben, wie im ersten Beitrag befürchtet, kann doch nicht herauskommen, denn die Gebühr für den damaligen Entwurf (mit zwei Entwurfsgegenständen) war ja verdient. Es geht jetzt nur um die spätere Anrechnung, wenn ein Teil der damaligen Verfügungen beurkundet wird. Und die führt dann dazu, dass diese Gebühr anzurechnen ist (mit dem entsprechenden Teilwert der jetzt beurkundet wird), aber doch nicht dazu, dass das andere Geschäft, das später nicht beurkundet wird, auf einmal zurück erstattet werden müsste weil nach dem gemachten Entwurf dann insoweit die Beurkundung unterbleibt.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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