Verschmelzung Verein

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Ramona A.
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#1

05.05.2022, 09:41

Hallo,
ich bin etwas ratlos, finde leider in der Bibliothek auch nichts passendes:
Wir haben die Verschmelzung zweier Vereine beurkundet (Gebrauchshundesportverein). Es gab den Verschmelzungsbeschluss, die ergänzenden Zustimmungsbeschlüsse der Mitglieder und die Anmeldungen zu den VR's.
Müsste ich hier als Grundlage auch die Bilanzen der Vereine heranziehen oder gibt es zu Vereinen eine besondere Regel?
köster
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#2

05.05.2022, 17:38

Meines Erachtens gibt für Vereine keine Ausnahmeregelungen, sodass auch hier das Aktivvermögen des übertragenden Vereins maßgebend ist. Für den Verschmelzungsvertrag beträgt der Geschäftswert gem. § 107 GNotKG also mindestens 30.000,00 € und höchstens 10.000.000,00 €, für die Zustimmungsbeschlüsse gem. § 108 GNotKG also jeweils mindestens 30.000,00 € und höchstens 5.000.000,00 €.
Ramona A.
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#3

27.05.2022, 11:09

:thx
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