Notar verweigert Beurkundung von Ehevertrag und Erbverzichtsvertrag: Trotzdem Notargebühr bezahlen?

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mistral

#1

21.04.2022, 23:09

Einer von unseren Mandanten hat einen Notar beauftragt einen Ehevertrag und einen Erbverzichtsvertrag zu erstellen und zu beurkunden.
Der Mandant hat alle Fragen des Notars beantwortet und der Notar hat daraufhin einen Entwurf des Vertrages erstellt.
Im Anschluss an die Erstellung des Vertragsentwurfes, will der Notar in den Vertrag zwingend noch schreiben, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen unseres Mandanten ist. Erst jetzt fragt der Notar unseren Mandanten, wie hoch sein Einkommen ist. Unser Mandant ist überrascht von dieser Frage, die er nicht erwartet hat. Unser Mandant verweigert jedoch die Antwort auf die Frage, wie hoch sein monatliches Nettoeinkommen ist. Der Mandant hat aber sein Vermögen dem Notar mitgeteilt (aber nicht das Einkommen).
Der Notar verweigert daraufhin die Beurkundung dieses Vertrages. Der Notar verlangt trotzdem eine Gebühr von unserem Mandanten für die Erstellung des Entwurfes dieses Ehevertrages und Erbverzichtsvertrages.

Kann der Notar diese Gebühr verlangen?
Dass die Beurkundung nicht zu Stande gekommen ist, ist doch die Schuld des Notars, oder? Er kann von dem Mandanten nicht verlangen, dass er sein Einkommen offenlegt?
Für die Berechnung der Notargebühren ist ja auch nicht das Einkommen maßgeblich, sondern das Vermögen des Mandanten. Der Mandant will ja den Vertrag unterschreiben. Nur der Notar will nicht beurkunden, solange der Mandant sein Einkommen nicht angibt.
Muss der Mandant den Notar trotzdem für die Erstellung des Vertragsentwurfes bezahlen?
Weil der Mandant muss sich ja jetzt einen anderen Notar suchen. Dann müsste der Mandant ja 2 Notare bezahlen.
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Soenny
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#2

22.04.2022, 19:49

Ich habe wegen des Verdachts der Rechtsberatung alle bisherigen Antworten gelöscht und hier ist

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weil das Sache deines Chefs ist und nicht die des Forums.
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