Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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AnjaZ
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#1
29.03.2022, 11:38
Hallo zusammen,
ich habe hier das erste Mal eine Identifizeirung natürlicher Personen gem. GwG bzw. § 154 Abgabenordnung vorliegen.
Das Formular der Bank wird vom Notar ausgefüllt, die Identifizierung bestätigt und gesiegelt. BPA und Geburtsurkunde der Person werden auch noch beigefügt.
Ich habe gar keine Idee, welche Gebühren wir hierfür bekommen könnten.
Kann mir ja jemand behilflich sein?
Gruß Anja
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AnjaZ
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#2
30.03.2022, 09:24
Ein Dankeschön an eine Kollegin.
KV-Nr. 25104 ist hier abzurechnen.
Gruß Anja
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