Löschung Grunddienstbarkeiten
Verfasst: 11.03.2022, 16:03
Ich hab mal wieder ein Problem!!!
Ich habe von einem fremden Notar eine Löschungsbewilligungsurkunde für
zwei Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht)
erhalten, die dann auch vor meinem Chef von dem Grundstücks-
eigentümer unterzeichnet worden ist.
Der entwurfsfertigende Notar teilte in seinem Schreiben mit, dass
der Wert mit € 5.000,00 angesetzt werden soll.
Es handelt sich nach Auskunft des Eigentümers um Rechte, die keine
Bedeutung mehr haben und deshalb im Zuge der Abwicklung eines
Kaufvertrages nunmehr auch gelöscht werden sollen, um die Grundbücher zu
bereinigen.
Es handelt sich um zwei Rechte, die in beide jeweils in acht (!) gleichen
Grundbuchblättern als Gesamthaft eingetragen sind.
Der Pauschalwert mit EURO 5.000,00 erscheint mir nicht richtig zu sein.
Ich gehe davon aus, dass der andere Notar hierzu § 36 Abs. 3 GNotKG
als Geschäftswert angesetzt hat.
Ich konnte leider nicht wirklich einen HInweis in meinen Kostenbüchern
finden; ich würde aber wohl eher
€ 5.000,00 je Dienstbarkeit = € 10.000,00 und 8-fach für jedes Grundbuchblatt
= € 80.000,00
als Wert ansetzen.
Was würdet ihr berechnen und gibt es irgendwo einen Hinweis, ob sich in
einem solchen Fall die Berechnung des Geschäftswertes ähnlich wie bei
einer Pfandentlassungsurkunde verhält?
und dass am Freitag ich liebe Kosten, wo ich keinen Hinweis
finden kann in den Büchern.
Schönes WE für euch
Ich habe von einem fremden Notar eine Löschungsbewilligungsurkunde für
zwei Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht)
erhalten, die dann auch vor meinem Chef von dem Grundstücks-
eigentümer unterzeichnet worden ist.
Der entwurfsfertigende Notar teilte in seinem Schreiben mit, dass
der Wert mit € 5.000,00 angesetzt werden soll.
Es handelt sich nach Auskunft des Eigentümers um Rechte, die keine
Bedeutung mehr haben und deshalb im Zuge der Abwicklung eines
Kaufvertrages nunmehr auch gelöscht werden sollen, um die Grundbücher zu
bereinigen.
Es handelt sich um zwei Rechte, die in beide jeweils in acht (!) gleichen
Grundbuchblättern als Gesamthaft eingetragen sind.
Der Pauschalwert mit EURO 5.000,00 erscheint mir nicht richtig zu sein.
Ich gehe davon aus, dass der andere Notar hierzu § 36 Abs. 3 GNotKG
als Geschäftswert angesetzt hat.
Ich konnte leider nicht wirklich einen HInweis in meinen Kostenbüchern
finden; ich würde aber wohl eher
€ 5.000,00 je Dienstbarkeit = € 10.000,00 und 8-fach für jedes Grundbuchblatt
= € 80.000,00
als Wert ansetzen.
Was würdet ihr berechnen und gibt es irgendwo einen Hinweis, ob sich in
einem solchen Fall die Berechnung des Geschäftswertes ähnlich wie bei
einer Pfandentlassungsurkunde verhält?
und dass am Freitag ich liebe Kosten, wo ich keinen Hinweis
finden kann in den Büchern.
Schönes WE für euch