Notar-Prüfung

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Peanutbutter
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#1

03.03.2022, 05:54

Guten Tag!

Ich hoffe ich bin im Thema GNotKG hier richtig.

Bei uns steht bald die Notarprüfung an.
Nun ist es so, dass ich die Einzige bin, die für die Ausfertigung der Urkunden zuständig ist und mir somit alles langsam aber sicher selbst aneignen muss/musste (man lernt ja bekanntlich nie aus) und mir somit öfters mal klar wird, dass ich einiges in der Vergangenheit nicht ganz richtig abgerechnet habe. Deswegen bereitet mir der Gedanke an die Prüfung nun schon schlaflose Nächte.

Könnt ihr mir sagen, wie das mit der Prüfung abläuft und was man bei Fehlern zu erwarten hat? :oops:

:thx
Feldhamster
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#2

03.03.2022, 22:41

Wir hatten vor ca. 3 Monaten die Geschäftsprüfung. An einem Tag wurde alles kostenrechtliche inkl. Massen- und Verwahrungsbuch von einer Bezirksrevisorin geprüft und an einem zweiten Tag Urkunden, Generalakte, Führen der Handakten etc. von einer Richterin.

Generell:
Vorher die Generalakte und UR-Sammlung auf Vollständigkeit durchsehen. Zu allen UR die Kostenrechnungen bereit liegen haben. Stichprobenartig wird auch geprüft, ob die Rechnungen bezahlt worden sind, also Kontoauszüge etc. sollten nicht weit weg liegen;-) Die Bezirksrevisorin hat sich dann aus jedem Jahr ca. 20 Urkunden rausgesucht, die sie mit den Rechnungskopien mitgenommen hat zur weiteren Prüfung. Wochen später haben wir die Urkunden und Rechnungen dann wieder abholen können und weitere ca. drei Wochen später kam der Bericht der Geschäftsprüfung.

In diesem Bericht steht dann explizit drin, was alles nicht beachtet oder falsch gemacht wurde (Falscheintragungen in der Urkundenrolle z.B.), welche Kostenrechnungen unrichtig sind etc. Der Notar kann eine Stellungnahme zu dem Bericht abgeben und muss die Beanstandungen nacharbeiten. Wenn Abrechnungen falsch sind, muss der Notar diese alle korrigieren und die Beträge nachfordern (unter 25 € kann er darauf verzichten, über 25 € muss er) oder Beträge erstatten (unter 7,50 € kann er darauf verzichten).

Da bei uns alles bis einschl. 2021 geprüft wurde, habe ich vorstehend immer den Begriff Urkundenrolle etc. verwendet.

Mach dich nicht zu sehr verrückt, wir sind alle Menschen und machen Fehler oder wissen irgendetwas nicht. Wir haben aber z.B. auch zwei Beanstandungen, die wir überhaupt nicht nachvollziehen können und die nach unserer Ansicht nicht gerechtfertigt sind. Das ergibt sich allerdings nicht alleine aus der beanstandeten Rechnung, sondern nur aus dem Sachzusammenhang mit der Handakte, die die Prüferin nicht vorliegen hatte.

Wenn du noch weitere Fragen hast oder Tipps für die Vorbereitung der Geschäftsprüfung brauchst, melde dich.
Peanutbutter
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#3

04.03.2022, 06:06

Vielen Dank! Das ist lieb!
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