Vorkaufsrecht

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birgitsabina
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#1

11.02.2022, 16:41

Ich bräuchte mal Hilfe!

Beispiel:
Verkäufer verkauft seinen Grundbesitz
und lässt sich ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall einräumen, weil er sehr an dem Grundbesitz hängt

Wert Grundbesitz € 500.000,00
Wert Vorkaufsrecht 1/2
von € 500.000,00 € 250.000,00

Ist nach dem Wert von € 750.000,00 gemäß Ziffer 21100 eine 2,0 Gebühr zu berechnen

oder

lediglich nach 21201 eine 0,5 Gebühr für ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrechtzu Ziffer
3496 des Streifzuges 13. Auflage (mit einer entsprechenden Vergleichsberechnung
2,0 nach € 750.000,00 oder getrennt 2,0 nach € 500.000,00 und 0,5 nach € 250.000,00))

Vielen Dank im Voraus

Lieben Gruss
Bina :huepf
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AnjaZ
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#2

14.02.2022, 12:50

Ich würde den hälftigen Wert des Kaufpreises für das VKR ansetzen, wenn das VKR vertraglich vereinbart wurde und nicht nur eine Grundbucherklärung darstellt. Dann wäre m.E. auch 2,0 Gebühr nach 21100 KV fällig und somit wären der KP und der Wert des VKR zu addieren (siehe auch Lepziger Kostenspiegel Teil 2 RdNr. 2.433 - 3. Auflage)
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#3

14.02.2022, 17:29

Sehe ich auch so. § 47 S. 2 GNotKG wird wohl anzuwenden sein auf das vom Käufer dem Verkäufer eigneräumte Vorkaufsrecht.
Genau genommen könnte man noch fragen, was es bedeutet, wenn im Fragebeitrag "Wert 500.000 Euro" steht: Ich vermute, dass dies so angenommen wird, weil der Kaufpreis, der zu zahlen ist, diese Höhe hat. Ob das aber der Wert des Grundstücks ist, wäre dann fraglich, und der Wert auch bei Kaufverträgen ist ja nach § 47 S. 3 mit dem Verkehrswer § 46 zu vergleichen. Denkbar z. B. dass jemand als Käufer dafür, dass er Verkäufer ein Vorkaufsrecht einräumen soll, einen "Nachlass" auf den Grundstückswert verlangt, und entsprechend ergeben sicfh dann ggf. ganz andere Zahlen.
Oder man sagt, das dem Verkäufer einzuräumende Vorkaufsrecht hatte für den Käufer keine Bedeutung und es hat nicht zu einem "Preisnachlass" beim sofort zu zahlenden Kaufpreis geführt?

Hinweise zum Notarkosten-Dienst und Inhouse-Seminaren Notarkostenrecht siehe u.a. Website.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
birgitsabina
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#4

16.02.2022, 10:55

Guten Morgen!

Hab heute wieder meine Arbeit aufgenommen.

Vielen Dank Anja und Vielen Dank Herr Filzek für die Hilfe

:thx
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