KG-Anwachungsvereinbarung / GbR-Anwachsungsvereinbarung

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Luischen88
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#1

01.02.2022, 10:11

Guten Morgen,
ich beschäftige mich seit 2 Tagen mit einer etwas komplizierteren Kostenrechnung und hoffe, ihr habt Tipps für mich. :wink2

Zum Sachverhalt:
1. Vater V ist pers. haftender Gesellschafter der "Y-KG", die beiden Söhne A und B sind Kommanditisten der "Y-KG".
2. Vater V und die Söhne A und B sind ebenfalls alle Gesellschafter der "Z-GbR".

I. Übergabe
Der Vater überträgt seinen gesamten Grundbesitz (Sonderbetriebsvermögen) auf die "Y-KG".

II. KG-Anwachsung
Dann überträgt V seinen Komplementäranteil der "Y-KG" an A und B, welche die "Y-KG" nun als GbR fortführen. A und B sind dann einzige Gesellschafter der GbR. Es wird insoweit der Gesellschaftsvertrag geändert. HR-Anmeldung dazu.

III. GbR-Anwachsung
Dann überträgt V seinen Geschäftsanteil an der "Z-GbR" auf A und B. Diese führen die "Z-GbR" nun als OHG fort und melden die OHG zur Neueintragung in das HR an.

IV. Gegenleistungen
Als Gegenleistung für die Übertragung des Sonderbetriebsvermögens und der Geschäftsanteile gewähren A und B ihrem Vater und dessen Ehefrau ein Altenteil, Jahreswert 12.000,00 Euro.
Außerdem werden Schulden übernommen v. ca. 80.000,00 Euro.

V. Pflichtteilsverzichte
A und B sowie C (Schwester), die ebenfalls an der Beurkundung teilnimmt, verzichten ggü. ihren Eltern und auch ggü. den jeweiligen Geschwistern auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht.

VI. Wohnrecht
Die Beteiligten vereinbaren außerdem, dass dem Sohn A ein Wohnungsrecht an dem Wohnhaus, welches im Eigentum des Vaters steht und nicht mit übertragen wird, erhält. Wert habe ich hier nicht.

Zu den Werten habe ich mir Gedanken gemacht, soweit ich Werte habe, die fehlenden Sachen müsste ich wohl bei den Beteiligten erfragen:

Übergabe Grundbesitz: 600.000,00 EUR (§§ 97, 1, 3, 46) - höherer Wert Maßgebend
Übertragung KG-Anteil: (hier muss ich doch das bilanzielle EK des ausscheidenden Komplementärs nehmen?)
Beschlüsse:
Formwechsel: KG in GbR: (Muss ich den bewerten? Evtl. Aktivvermögen der KG?)
Änderung Gesellschaftsvertrag: 30.000,00 EUR (§ 105 Abs. 4 Nr. 3)
Übertragung GbR-Anteil: (bilanzielles EK des ausscheidenden Gesellschafters? Ist die GbR überhaupt verpflichtet eine Bilanz zu erstellen, kann ich diese überhaupt anfordern, möchte mir peinliche Rückfragen ersparen :-) )
Fortführung GbR als OHG (die wird mE nicht bewertet, nur später bei der HR-NeuAnmeldung der OHG)
Pflichtteilsverzichte: Habe ich leider keine Idee..
Das Wohnungsrecht IV. würde über gar nicht bewerten. Oder seht ihr das anders?

Ich würde für den Vertrag eine 2,0 Gebühr aus den zusammengerechneten Werten nehmen?

Dann habe ich noch die beiden Registeranmeldungen.

Anmeldung 1. Gesamtwert: 90.000,00 EUR.
Ausscheiden Komplementär: 30.000,00 EUR (§ 105 Abs. 4 Nr. 3)
Formwechsel KG in GbR: 30.000,00 EUR (§ 105 Abs. 4 Nr. 3)
Löschung KG: 30.000,00 EUR (§ 105 Abs. 4 Nr. 3)
0,5 Gebühr gem. 24102 KV
zzgl. Vollzug u. Auslagen

Anmeldung 2.
Neuanmeldung OHG: 45.000,00 EUR (§ 105 Abs. 3 Nr. 2)
0,5 Gebühr gem. 24102
zzgl. Vollzug und Auslagen.

Ich würde über eine Rückmeldung dankbar über die ersten Ansätze der Kostenrechnungen.
Vielen lieben Dank!
Luischen88
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#2

10.02.2022, 13:56

Ich vermute mal, ich habe zu viel geschrieben, oder kann mir wirklich niemand mit einer Idee helfen.. :sad:
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