Einbringungsvertrag
Verfasst: 28.01.2022, 13:19
Hallo Ihr Lieben, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Es wurde eine Kapitalerhöhung beurkundet. Die für den neuen Geschäftsanteil zu erbringende Stammeinlage und das Aufgeld sind nicht in bar sondern als Sacheinlage zu leisten, in Form von Kommanditanteile. Die Werte der Kommanditanteile sind mir bekannt.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Gesellschafter einen Betrag x in bar als Gegenleistung zu vergüten. Fällig xx Tage nach Eintragung der Kapitalerhöhung im HR.
Die Frage dazu: Muss der Wert der Gegenleistung auf den Wert der eingebrachten Anteile hinzugerechnet werden oder findet hier ein Vergleich nach § 97 GNotKG statt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Es wurde eine Kapitalerhöhung beurkundet. Die für den neuen Geschäftsanteil zu erbringende Stammeinlage und das Aufgeld sind nicht in bar sondern als Sacheinlage zu leisten, in Form von Kommanditanteile. Die Werte der Kommanditanteile sind mir bekannt.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Gesellschafter einen Betrag x in bar als Gegenleistung zu vergüten. Fällig xx Tage nach Eintragung der Kapitalerhöhung im HR.
Die Frage dazu: Muss der Wert der Gegenleistung auf den Wert der eingebrachten Anteile hinzugerechnet werden oder findet hier ein Vergleich nach § 97 GNotKG statt?
Vielen Dank und liebe Grüße