Grundbuchberichtigung
Verfasst: 24.01.2022, 16:34
Guten Tag!
Wir haben in einer Erbscheinsangelegenheit einen gemeinschaftlichen Erbschein erwirkt für unseren Mandanten, auch alles bereits abgerechnet. Nun wollten die Erben, dass das Grundbuch berichtigt wird.
Mein Chef hat jetzt einfach einen Schriftsatz an das Grundbuchamt geschrieben in dem er beantragt hat, unter Beiziehung auf die Nachlassakten das Grundbuch zu berichtigen.
Meine Frage: Geht das überhaupt so als Schreiben/Antrag, unterzeichnet von meinem Chef? Ich dachte immer das müsste in Beglaubigungsform sein, unterzeichnet von den Erben! Habe das bislang noch nie machen müssen. Chef möchte für das Schreiben von ihm jetzt eine KV 24102 Gebühr! Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so richtig sein soll!
Wir haben in einer Erbscheinsangelegenheit einen gemeinschaftlichen Erbschein erwirkt für unseren Mandanten, auch alles bereits abgerechnet. Nun wollten die Erben, dass das Grundbuch berichtigt wird.
Mein Chef hat jetzt einfach einen Schriftsatz an das Grundbuchamt geschrieben in dem er beantragt hat, unter Beiziehung auf die Nachlassakten das Grundbuch zu berichtigen.
Meine Frage: Geht das überhaupt so als Schreiben/Antrag, unterzeichnet von meinem Chef? Ich dachte immer das müsste in Beglaubigungsform sein, unterzeichnet von den Erben! Habe das bislang noch nie machen müssen. Chef möchte für das Schreiben von ihm jetzt eine KV 24102 Gebühr! Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so richtig sein soll!