Erbbaurechtsänderungsvertrag
Verfasst: 02.12.2021, 10:38
Guten Morgen!
Bei uns wurde folgender Erbbaurechtsänderungsvertrag beurkundet:
1.) Erbbaurecht (noch nicht abgelaufen) wurde um 99 Jahre verlängert.
2.) Neuer, jetzt wertgesicherter Erbbauzins, wurde vereinbart.
3.) Aufnahme Wertsicherungsklausel für den Erbbauzins.
4.) Neufassung des Erbbaurechtsvertrages.
5.) Löschung eines bestehenden Vorkaufsrechts zugunsten eines (wahrscheinlich bereits verstorbenen) ehemaligen Erbbauberechtigten (wurde damals nicht gelöscht?).
6.) Einräumung eines Vorkaufsrechts für das Erbbaugrundstück zugunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten.
Meine Idee ist:
Wert: Verlängerung des Erbbaurechts, § 52 Abs. 2 (20facher Jahreswert des alten Erbbauzinses)
Erhöhung des Erbbauzinses, § 52 Abs. 2 (20facher Jahreswert der Erhöhung)
Und für die Löschung des alten Vorkaufsrechts und Einräumung des neuen Vorkaufsrechts am Erbbaugrundstück nichts?, da nicht gesondert zu bewerten wie bei einer Erbbaurechtsbestellung?!
Und dann eine 2,0 Gebühr KV 21100 aus den beiden Werten?
Bei uns wurde folgender Erbbaurechtsänderungsvertrag beurkundet:
1.) Erbbaurecht (noch nicht abgelaufen) wurde um 99 Jahre verlängert.
2.) Neuer, jetzt wertgesicherter Erbbauzins, wurde vereinbart.
3.) Aufnahme Wertsicherungsklausel für den Erbbauzins.
4.) Neufassung des Erbbaurechtsvertrages.
5.) Löschung eines bestehenden Vorkaufsrechts zugunsten eines (wahrscheinlich bereits verstorbenen) ehemaligen Erbbauberechtigten (wurde damals nicht gelöscht?).
6.) Einräumung eines Vorkaufsrechts für das Erbbaugrundstück zugunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten.
Meine Idee ist:
Wert: Verlängerung des Erbbaurechts, § 52 Abs. 2 (20facher Jahreswert des alten Erbbauzinses)
Erhöhung des Erbbauzinses, § 52 Abs. 2 (20facher Jahreswert der Erhöhung)
Und für die Löschung des alten Vorkaufsrechts und Einräumung des neuen Vorkaufsrechts am Erbbaugrundstück nichts?, da nicht gesondert zu bewerten wie bei einer Erbbaurechtsbestellung?!
Und dann eine 2,0 Gebühr KV 21100 aus den beiden Werten?