Handelsregistervollmacht

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Ramona A.
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#1

11.11.2021, 15:16

Im Rahmen einer Sammelbeurkundung werden bei uns Handelsregistervollmachten für einen Windpark gezeichnet.
Die Unterlagen sind vollständig von der Firma gefertigt, die Kommanditisten unterschreiben die Handelsregistervollmacht. Es handelt sich um eine Dauervollmacht, die sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister umfasst. Der Mindestwert der Einlage beträgt EUR 1.000,00.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
Gebühr Nr. 25100 KV GNotKG
halber Wert der Einlage, mindestens EUR 30.000,00
§§ 98 Abs. 3, 105 Abs. 1 S. 2 GNotKG
Schreibauslagen, MwSt.
Die Vollmacht muss ja im Rahmen der Anmeldung auch beim Registergericht hinterlegt werden. Und da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob es 22124 als Festgebühr mit EUR 20,00 ist oder 22125 mit dem Satz 0,6???
Helena
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#2

11.11.2021, 20:56

Habt ihr den Auftrag, diese Handelsregistervollmachten beim Registergericht zu hinterlegen?

Bei mir z.B. steht ein ganzer Aktenordner mit Handelsregistervollmachten einer KG im Safe, die immer mal wieder benötigt werden.

Du kannst dann das Vorliegen der Vollmachten auch im Beglaubigungsvermerk der jeweiligen Anmeldungen bescheinigen, weißt immer welche Vollmachten wirklich vorliegen und eine gewissen Mandantenbindung kommt so auch zustande :pfeif
Ramona A.
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#3

12.11.2021, 08:00

:thx
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