Übertragungsvertrag

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XLadyX
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#1

01.10.2021, 11:55

Kann mir jemand bei der Wertermittlung für eine Kostennote helfen? Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Übergabevertrag vorliegen. A übertragt Ihren 1/2-Anteil an B. Beide haften als Gesamtschuldner für den Kredit. Wert Haus 110.000,00 EUR, Verbindlichkeiten 101.000,00 EUR. A wird von jeglicher Haftung freigestellt gegenüber dem Grundpfandrechtgläubiger. Es wird keine Ausgleichzahlung geleistet, nur Haftentlassung. Somit dürfte doch ein Austauschvertrag vorliegen.
Berechnung Kostennote:
Wert Übertragung: 55.000,00 EUR (1/2-Anteil)
Gegenleistung: 50.500,00 EUR (1/2-Anteil Verbindlichkeiten im Innenverhältnis)
Muss ich die Hälfte der Verbindlichkeiten in Ansatz bringen oder die komplette Höhe?
Darüber hinaus hat B in diesem Zusammenhang eine persönliche Erklärung gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger abgegeben (Unterwerfung ZV). Nehme ich für diese Erklärung eine 1,0 Gebühr nach dem Wert der abgegebenen Erklärung? In vorliegendem Fall aus 101.000,00 EUR?
Vielen Dank!
Martin Filzek
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#2

01.10.2021, 13:37

Soweit § 21 GNotKG für die Erklärungen gegenüber Bank anzuwenden, ist, weil die Beurkundung der ZV.-Utwfg. unnötig war:
Wert §§ 46, 97: 55.000 Euro
(da Gegenlstg. entspr. § 426 BGB mit 1/2 der Verbindlichkeiten geringeren Wert hatte)
daraus 2,0-Geb. KV 21100
evtl. falls Tätigkeit nach Vorbem. 2.2.1.1Nr. 8 (Tätigkeit des Notars bei Einholung der Schuldübernahme?) Vollzugsgebühr KV 21100 (0,5)
evtl. auch Betr.-geb. KV 22200 falls Umschreibung erst nach Genehmigung Schuldübern. erfolgen sollte und Notar entspr. Überwachungsaufrag erteilt war.
Sofern die ZV.-Utwfg. aber notwendig war (weil vorher noch keine ZV.-Utwfg. erfolgt und dies zur Bedingung für eine Genehmigung gemacht wurde?) zusätzlich 1,0-Gebühr KV 21200 aus 101.000 € mit Vergleichsberechnung § 94 Abs. 1: 2,0 aus Gesamtwert wären dann 762 Euro, Einzelgeb. 2,0 aus 55.000 € = 384 € und 1,0 aus 101.000 € = 273 € jedoch günstiger und daher zu berechnen.

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