Poolvertrag - Geschäftswertberechnung

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birgitsabina
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#1

29.09.2021, 15:51

Bezüglich der Kostenberechnung für Poolverträge schreibt der
Streifzug, dass ein Schätzwert zwischen 20 - 30 Prozent
der betroffenen Geschäftsanteile bzw.

bei zusätzlich vereinbarten Verfügungs- und Verwaltungsbeschränkungen
auch 50 Prozent der betroffenen Geschäftsanteile

angesetzt werden können als Geschäftswert.

Ich würde bei der Formulierung im Streifzug davon ausgehen, dass es
sich um die Nominalwerte der Geschäftsanteile handelt.

Ist das so??

Vielen Dank im Voraus! :wink1
Martin Filzek
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#2

29.09.2021, 21:01

Auf gar keinen Fall.
Die Nominalwerte sind ja bloße Nennwerte, die im Zeitpunkt der Gründung und Anmeldung vielleicht für kurze Zeit Aufschluss über den tatsächlichen Wert geben können, danach je nac Geschäftsentwicklung nach oben oder unten überaupt nicht mehr und nur für die Brechnung der Quote eines Geschäftsanteils am gesamten Stammkapital bzw. an dem ganzen Unternehmen Aussagekraft haben.
Die Werte sind nach den Verkehrswerten zu ermitteln, für Kapitalgesellschaften z. B. nach § 54 Satz 1 und 2 GNotKG (Ausnahme: vermögensverwaltende Gesellschaften nach § 54 S. 3, hier ist wie bei GbR, OHG usw. vom Aktivkapital der Bilanz und Geltung des Schuldenabzugsverbots § 38 auszugehen).

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birgitsabina
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#3

04.10.2021, 11:14

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich habe dies dem Notar gleich mitgeteilt. Die Werte sind demgemäß
bereits beim Steuerberater der Gesellschaft angefordert worden.

Vielen Dank !!

B. :wink2
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