Hallo,
ich habe eine vollstreckbare Notarkostenberechnung erteilt und dem Schuldner zustellen lassen. Nun, da ich das zum Glück nicht so oft machen muss, habe ich vergessen, den Passus bezgl. der Zinsen aufzunehmen.
Kann ich dies irgendwie heilen oder geht es nur über die erneute Zustellung der vollstreckbaren Notarkostenberechnung mit dem Passus bezgl. Zinsbeginn? Ich möchte eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.
Vielen Dank vorab schon einmal für Eure Hilfe!
Vollstreckbare Notarkostenberechnung
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- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo, Mareiksche,
offenbar warst du schon länger nicht mehr hier, sodass du bitte deinen Beruf mal nachtragen musst.
Zu deiner Frage:
Du bekommst nur, was tituliert ist - also ja, Urkunde berichtigen, erneut zustellen und dann vollstrecken.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Vielen Dank
Ich habe es befürchtet
Ja ich war schon länger nicht mehr hier und werde den Beruf gleich nachtrage
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