Wer ist Kostenschuldner

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POSA
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#1

07.09.2021, 14:37

Während einer Kaufvertragsabwicklung hat sich herausgestellt, dass es an einer nach dem WEG wirksamen Verwalterbestellung fehlt. Insoweit wurde die Verwalterzustimmung für den Kaufvertrag durch eine Zustimmungserklärung alle Eigentümer der Eigentümergemeinschaft ersetzt. Die Unterschriftsbeglaubigungen unter der hier gefertigten Zustimmungserklärung sind durch unseren Notar erfolgt. Höhe des Wertes und der Gebühr ist klar

Meine Frage ist: Wer ist Kostenschuldner? Muss ich jeweils eine an die zustimmenden Eigentümer anteilige Kostenrechnung erstellen?
Übersende ich der Eigentümergemeinschaft eine Kostenrechnung?

Wer kann mir bitte weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus!!
Helena
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#2

07.09.2021, 15:36

Welche Kostenregelung ist im Kaufvertrag enthalten?

Bei uns steht: "Sofern durch Verwaltervertrag, Teilungserklärung oder durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Verkäufer die Kosten für die Verwalterzustimmung zu tragen hat, übernimmt der Käufer auch diese Kosten."

Wenn der Verkäufer nicht Kostenschuldner aus den vorgenannten Urkunden oder Beschlüssen ist, ist die WEG Kostenschuldner, sofern eine solche Zustimmung für den Vollzug des Vertrages notwendig ist. Gibt es keinen Verwalter, warum auch immer, erfolgt die gemeinschaftliche Vertretung durch die Eigentümer der WEG (§ 18 WEG).

Die Kosten der Zustimmungserklärungen sind somit m.E. bei der Wohnungseigentümergemeinschaft anfordern.
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