Ergänzungsvereinbarung zum KV
Verfasst: 23.08.2021, 10:45
Guten Morgen!
Ich habe hier folgende Ergänzungsvereinbarung zu einem Kaufvertrag von uns vorliegen:
Zusammengefasst: Im KV wurde ein Fälligkeitsdatum vereinbart, welches nicht eingehalten werden kann, da der Verkäufer bislang keinen Erbschein für das Verkaufte Objekt hat und der Vertrag deshalb noch nicht vollzogen werden kann. Der Käufer hat jedoch ein erheblich Interesse an der Nutzung ab der vereinbarten Besitzübergabe, daher wurde folgende Ergänzungsvereinbarung getroffen:
1. Der Verkäufer überlässt den Käufern der Vertragsgegenstand ab dem vereinbarten Termin geräumt zu alleinigen Nutzung.
2. Zur Sicherheit leistet der Käufer an den Verkäufer auf den zu zahlenden KP eine Vorschusszahlung in Höhe von 10.000,00 €. Die Vorschusszahlung ist vor Überlassung des Objekts zu zahlen.
3. Ab dem Übergabetag hat der Käufer alle Wohnnebenkosten zu zahlen.
Das ist alles, mehr wurde nicht vereinbart!
Was kann ich denn dafür abrechnen?
Zunächst mal die Gebühr: Wäre das eventuell die 21101 (2. Verfügungsgeschäft)?
Und zum Geschäftswert: Wären die Leistungen wieder gegenüberzustellen, also die 10.000,00 € und dann die monatliche Miete + NK für das Objekt (§ 97 (3))? Aber für welchen Zeitraum dann? Es ist ja nicht vereinbart für wie lange. Was wäre eigentlich, wenn der Verkäufer den Erbschein nicht bekommt? Naja
Ich habe hier folgende Ergänzungsvereinbarung zu einem Kaufvertrag von uns vorliegen:
Zusammengefasst: Im KV wurde ein Fälligkeitsdatum vereinbart, welches nicht eingehalten werden kann, da der Verkäufer bislang keinen Erbschein für das Verkaufte Objekt hat und der Vertrag deshalb noch nicht vollzogen werden kann. Der Käufer hat jedoch ein erheblich Interesse an der Nutzung ab der vereinbarten Besitzübergabe, daher wurde folgende Ergänzungsvereinbarung getroffen:
1. Der Verkäufer überlässt den Käufern der Vertragsgegenstand ab dem vereinbarten Termin geräumt zu alleinigen Nutzung.
2. Zur Sicherheit leistet der Käufer an den Verkäufer auf den zu zahlenden KP eine Vorschusszahlung in Höhe von 10.000,00 €. Die Vorschusszahlung ist vor Überlassung des Objekts zu zahlen.
3. Ab dem Übergabetag hat der Käufer alle Wohnnebenkosten zu zahlen.
Das ist alles, mehr wurde nicht vereinbart!
Was kann ich denn dafür abrechnen?
Zunächst mal die Gebühr: Wäre das eventuell die 21101 (2. Verfügungsgeschäft)?
Und zum Geschäftswert: Wären die Leistungen wieder gegenüberzustellen, also die 10.000,00 € und dann die monatliche Miete + NK für das Objekt (§ 97 (3))? Aber für welchen Zeitraum dann? Es ist ja nicht vereinbart für wie lange. Was wäre eigentlich, wenn der Verkäufer den Erbschein nicht bekommt? Naja