Hallo Ihr,
ich sitze hier über der Bestimmung des Gegenstandswerts für einen Ehevertrag.
Eheleute beabsichtigen zu heiraten.
Der Vertrag an sich ist relativ simpel, modifizierte Zugewinngemeinschaft.
- Bedingt für den Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung Begrenzung des Zugewinnausgleichs auf 500.000 EUR
- Gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht Versorgungsausgleich gegenseitig
Interessant wird es jetzt aber bei den restlichen Zahlen:
- Nettoeinkommen Mann 10.000 (Geschäftsführer/Gesellschafter)
- Nettoeinkommen Frau 3.000 (Angestellt)
- Reinvermögen Frau: 100.000 EUR
- "Privatvermögen" Mann (Immobilien ohne Schulden, Bankguthaben etc.) 2.000.000 EUR
- 100% Unternehmensbeteiligung Mann, Bilanz liegt vor: Eigenkapital: 3.000.000 EUR, Jahresgewinn 1.000.000 EUR
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Sind für diesen Fall die 500.000 EUR + den Werten für Unterhalt/Versorgungsausgleich anzusetzen, oder der deutlich höhere Wert von 5,1 Mio (2 Mio+3Mio+0,1Mio)
Vielen Dank Euch!