Geschäftsanteilsübertragungsvertrag GbR Kostennote
Verfasst: 18.06.2021, 11:03
Hallo Ihr Notariatsprofis.
Ich benötige einmal Eure Hilfe. Wir haben einen Geschäftsanteilsübertragungsvertrag einer GbR beurkundet.
Die GbR besteht aus 4 Personen. 1 + 2 sind zu je 1/6 Anteil und 3 + 4 mit je 1/3 Anteil an der Gsellschaft beteiligt. Einziges Gesellschaftsvermögen ist eine Grundbesitzung.
In Teil I des Vertrages haben 1+2+3+4 zunächst entsprechend der jeweiligen Beteiligungen Bruchteile gebildet und im Grundbuch wurde die Eigentumsänderung beantragt, dass 1+2 ein Miteigentumsanteil von je 1/6 und 3+4 ein Miteigentumsanteil von je 1/3 haben.
In Teil II des Vertrages erfolgte dann eine Übertragung von 1+2 auf 5 (Enkelin). 5 übernimmt Belastungen II und III zur dinglichen Haftung. Die Übergeber haften nicht persönlich für diese Belastungen.
Gegenleistung ist die Eintragung eines Nießbrauchsrechts mit Rückforderungsrecht.
Der Wert der Anteile beträgt insgesamt 134.000,00 €
Bezüglich der Übertragung würde ich eine 2,0 Gebühr gem. 21100 Wert § 97 (134.000,00) ansetzen.
Meine Frage ist nun, wie wird der Teil I des Vertrages gewertet?
Ich bin für jeden Tipp dankbar. LG Lenia
Ich benötige einmal Eure Hilfe. Wir haben einen Geschäftsanteilsübertragungsvertrag einer GbR beurkundet.
Die GbR besteht aus 4 Personen. 1 + 2 sind zu je 1/6 Anteil und 3 + 4 mit je 1/3 Anteil an der Gsellschaft beteiligt. Einziges Gesellschaftsvermögen ist eine Grundbesitzung.
In Teil I des Vertrages haben 1+2+3+4 zunächst entsprechend der jeweiligen Beteiligungen Bruchteile gebildet und im Grundbuch wurde die Eigentumsänderung beantragt, dass 1+2 ein Miteigentumsanteil von je 1/6 und 3+4 ein Miteigentumsanteil von je 1/3 haben.
In Teil II des Vertrages erfolgte dann eine Übertragung von 1+2 auf 5 (Enkelin). 5 übernimmt Belastungen II und III zur dinglichen Haftung. Die Übergeber haften nicht persönlich für diese Belastungen.
Gegenleistung ist die Eintragung eines Nießbrauchsrechts mit Rückforderungsrecht.
Der Wert der Anteile beträgt insgesamt 134.000,00 €
Bezüglich der Übertragung würde ich eine 2,0 Gebühr gem. 21100 Wert § 97 (134.000,00) ansetzen.
Meine Frage ist nun, wie wird der Teil I des Vertrages gewertet?
Ich bin für jeden Tipp dankbar. LG Lenia