Übergabeverträge mit Nießbrauch
Verfasst: 09.06.2021, 10:57
Hallo,
ich habe hier zwei Übergabeverträge liegen und habe es schwer bei der Abrechnung. Ich bin eine Weile aus dem Notarbereich raus gewesen und urlaubsbedingt derzeit auf mich alleine gestellt bei solchen Fragen. Die Suchfunktion hat mir leider auch nicht weiterhelfen können.
ÜV 1: Vater überträgt die Wohnung (Grundbesitz I) auf Tochter I (Wert: 200.000 €) und lässt sich dafür ein Nießbrauch eintragen (Jahreswert 9.600 € x 5 (§ 52 Abs. 4) = 48.000 €). Das Grundstück ist belastet, die Löschungsbewilligung und der dazugehörige Brief hat der ÜG bei der Beurkundung dem Notar übergeben. Die Landwirtschaftsfläche (Grundbesitz II) im benachbarten Ort überträgt er an Tochter II (Wert 12.800 €).
Ich weiß, dass ich den Wert vom Grundbesitz I und den Wert vom Nießbrauch vergleichen muss. Es hakt bei mir jedoch bei der Gebühr vom Nießbrauch. Das eine Lexikon verweist auf 21100 KV und das andere auf 24102/21201 KV (in dem Fall ist es eine Ubgl. mit Entwurf). 21100 KV erscheint mir - zumindest in dieser Sache - höchst unwahrscheinlich. Ich würde die 0,5 aus 21201 für das Nießbrauch ansetzen. Mein Abrechnungsvorschlag:
2,0 21100 aus 200.000 € (Grundbesitz I) - 870,00 €
0,5 21201 aus 48.000 € (Nießbrauch) - 82,50 €
- Vergleich mit 2,0 aus 248.000 € - 1.070,00 €
Die getrennte Abrechnung ist kostengünstiger. Wie mache ich das jedoch jetzt mit dem Grundbesitz II? Mein Vorschlag:
2,0 21100 aus 212.800 € (Grundbesitz I und II) - 970,00 €
0,5 21201 aus 48.000 € (Nießbrauch) - 82,50 €
ÜV 2: Vater überträgt eine Gartenfläche (Grundbesitz I) auf Tochter I (Wert: 1.000 €) sowie das davorgelegene Haus (Grundbesitz II) auf Tochter II (Wert: 150.000 €). Für beide Grundbesitze lässt er sich ein Nießbrauch eintragen (Jahreswert 3.000 € x 5 (§ 52 Abs. 4) = 15.000 €). Die Grundstücke sind belastet, die LB und der GS-Brief wurden vom ÜG bei der Beurkundung an den Notar übergeben. Mein Abrechnungsvorschlag:
2,0 21100 aus 151.000 € (Grundbesitz I + II) - 708,00 €
0,5 21201 aus 15.000 € (Nießbrauch) - 45,50 €
- Vergleich mit 2,0 aus 166.000 € - 762,00 €
Die getrennte Abrechnung wäre auch hier kostengünstiger, sodass ich diese bei der Erstellung der Kostenberechnung ausweisen würde.
Bei beiden Fällen haben wir die LB/GS-Brief nicht angefordert, sodass m.E. dafür keine weitere Gebühr anfällt.
Wäre einer so nett und kann mir sagen, ob meine Vorschläge richtig waren bzw. wenn nicht, wie ich es stattdessen abrechnen muss?
ich habe hier zwei Übergabeverträge liegen und habe es schwer bei der Abrechnung. Ich bin eine Weile aus dem Notarbereich raus gewesen und urlaubsbedingt derzeit auf mich alleine gestellt bei solchen Fragen. Die Suchfunktion hat mir leider auch nicht weiterhelfen können.
ÜV 1: Vater überträgt die Wohnung (Grundbesitz I) auf Tochter I (Wert: 200.000 €) und lässt sich dafür ein Nießbrauch eintragen (Jahreswert 9.600 € x 5 (§ 52 Abs. 4) = 48.000 €). Das Grundstück ist belastet, die Löschungsbewilligung und der dazugehörige Brief hat der ÜG bei der Beurkundung dem Notar übergeben. Die Landwirtschaftsfläche (Grundbesitz II) im benachbarten Ort überträgt er an Tochter II (Wert 12.800 €).
Ich weiß, dass ich den Wert vom Grundbesitz I und den Wert vom Nießbrauch vergleichen muss. Es hakt bei mir jedoch bei der Gebühr vom Nießbrauch. Das eine Lexikon verweist auf 21100 KV und das andere auf 24102/21201 KV (in dem Fall ist es eine Ubgl. mit Entwurf). 21100 KV erscheint mir - zumindest in dieser Sache - höchst unwahrscheinlich. Ich würde die 0,5 aus 21201 für das Nießbrauch ansetzen. Mein Abrechnungsvorschlag:
2,0 21100 aus 200.000 € (Grundbesitz I) - 870,00 €
0,5 21201 aus 48.000 € (Nießbrauch) - 82,50 €
- Vergleich mit 2,0 aus 248.000 € - 1.070,00 €
Die getrennte Abrechnung ist kostengünstiger. Wie mache ich das jedoch jetzt mit dem Grundbesitz II? Mein Vorschlag:
2,0 21100 aus 212.800 € (Grundbesitz I und II) - 970,00 €
0,5 21201 aus 48.000 € (Nießbrauch) - 82,50 €
ÜV 2: Vater überträgt eine Gartenfläche (Grundbesitz I) auf Tochter I (Wert: 1.000 €) sowie das davorgelegene Haus (Grundbesitz II) auf Tochter II (Wert: 150.000 €). Für beide Grundbesitze lässt er sich ein Nießbrauch eintragen (Jahreswert 3.000 € x 5 (§ 52 Abs. 4) = 15.000 €). Die Grundstücke sind belastet, die LB und der GS-Brief wurden vom ÜG bei der Beurkundung an den Notar übergeben. Mein Abrechnungsvorschlag:
2,0 21100 aus 151.000 € (Grundbesitz I + II) - 708,00 €
0,5 21201 aus 15.000 € (Nießbrauch) - 45,50 €
- Vergleich mit 2,0 aus 166.000 € - 762,00 €
Die getrennte Abrechnung wäre auch hier kostengünstiger, sodass ich diese bei der Erstellung der Kostenberechnung ausweisen würde.
Bei beiden Fällen haben wir die LB/GS-Brief nicht angefordert, sodass m.E. dafür keine weitere Gebühr anfällt.
Wäre einer so nett und kann mir sagen, ob meine Vorschläge richtig waren bzw. wenn nicht, wie ich es stattdessen abrechnen muss?