Bewertung eines Bauverbotes
Verfasst: 08.06.2021, 13:34
Hallo zusammen!
Ich habe hier einen Kaufvertrag nebst Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Bauverbot) vorliegen.
Hier mal der Text:
Die Erschienenen .... und deren Rechtsnachfolger werden künftig jegliche Bebauung und/oder bauliche Nutzung hinsichtlich einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmeter des Grundstücks Gemarkung ..............., Flur ......, Flurstück ....., unterlassen. Die Teilfläche des Flurstücks ............, für die das Bauverbot vereinbart wird, ist in der diesem Protokoll beigesiegelten Grundstückslageskizze rot-umrandet dargestellt.
Zur dinglichen Absicherung dieses Bauverbotes erklären die Parteien was folgt:
Die Grundstückseigentümer, bewilligen und die Käuferin beantragt, auf dem im Grundbuch von ..... eingetragenen Grundstück ....., hinsichtlich einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmeter, für die Käuferin eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts einzutragen:
Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks ........................... hat auf einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmetern jegliche Bebauung und/oder bauliche Nutzung zu unterlassen.
Wegen der Unterlassungsverpflichtung aus dieser beschränkten persönlichen Dienstbarkeit unterwirft sich der jeweilige Grundstückseigentümer der Käuferin gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Der Wert des Bauverbotes wird von den Beteiligten mit 350,00 € (in Worten: dreihundertfünfzig Euro) angegeben.
Ich würde nun wie folgt abrechnen:
Kaufvertrag, gem. §§ 97, 47 GNotKG .... €
Bauverbot, gem. § 52 I, III GNotKG (350,00 € [als Jahreswert angesehen] x 20) 7.000,00 €
2,0-Gebühr aus Gesamtsumme, gem. KV-Nr. 21100 KVGNotKG
1. Ich bewerte hier somit die schuldrechtliche Erklärung, da die beschränkte persönliche Dienstbarkeit lediglich zur Sicherung dieses Nutzungsverbotes gilt und somit gegenstandsgleiche Durchführungserklärung gem. § 109 I GNotKG ist. Würdet ihr auch so abrechnen?
2. Würde es sich in dem Kaufvertrag um eine Grunddienstbarkeit handeln, müsste ich zusätzlich noch die Grundbucherklärungen für die Grunddienstbarkeitsbestellung, gemäß § 110 Nr. 2 b) GNotKG bewerten. Somit zusätzlich zu obiger Abrechnung noch eine 0,5-Gebühr aus 7.000,00 € gem. § 52 I, III GNotKG nach KV-Nr.: 21201 Nr. 4 KVGNotKG. Dann noch die übliche Vergleichsberechnung, gem. § 94 GNotKG. Ist dies korrekt?
Es ist leider schwierig, Beispiele mit Bauverboten in der Literatur zu finden. Als Muster für die Abrechnung mit Nutzungsrechten habe ich daher nur Rd.-Nr. 2262 im Streifzug, 12. Auflage verwenden können.
Ich habe hier einen Kaufvertrag nebst Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Bauverbot) vorliegen.
Hier mal der Text:
Die Erschienenen .... und deren Rechtsnachfolger werden künftig jegliche Bebauung und/oder bauliche Nutzung hinsichtlich einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmeter des Grundstücks Gemarkung ..............., Flur ......, Flurstück ....., unterlassen. Die Teilfläche des Flurstücks ............, für die das Bauverbot vereinbart wird, ist in der diesem Protokoll beigesiegelten Grundstückslageskizze rot-umrandet dargestellt.
Zur dinglichen Absicherung dieses Bauverbotes erklären die Parteien was folgt:
Die Grundstückseigentümer, bewilligen und die Käuferin beantragt, auf dem im Grundbuch von ..... eingetragenen Grundstück ....., hinsichtlich einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmeter, für die Käuferin eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts einzutragen:
Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks ........................... hat auf einer Teilfläche von ca. 70 Quadratmetern jegliche Bebauung und/oder bauliche Nutzung zu unterlassen.
Wegen der Unterlassungsverpflichtung aus dieser beschränkten persönlichen Dienstbarkeit unterwirft sich der jeweilige Grundstückseigentümer der Käuferin gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Der Wert des Bauverbotes wird von den Beteiligten mit 350,00 € (in Worten: dreihundertfünfzig Euro) angegeben.
Ich würde nun wie folgt abrechnen:
Kaufvertrag, gem. §§ 97, 47 GNotKG .... €
Bauverbot, gem. § 52 I, III GNotKG (350,00 € [als Jahreswert angesehen] x 20) 7.000,00 €
2,0-Gebühr aus Gesamtsumme, gem. KV-Nr. 21100 KVGNotKG
1. Ich bewerte hier somit die schuldrechtliche Erklärung, da die beschränkte persönliche Dienstbarkeit lediglich zur Sicherung dieses Nutzungsverbotes gilt und somit gegenstandsgleiche Durchführungserklärung gem. § 109 I GNotKG ist. Würdet ihr auch so abrechnen?
2. Würde es sich in dem Kaufvertrag um eine Grunddienstbarkeit handeln, müsste ich zusätzlich noch die Grundbucherklärungen für die Grunddienstbarkeitsbestellung, gemäß § 110 Nr. 2 b) GNotKG bewerten. Somit zusätzlich zu obiger Abrechnung noch eine 0,5-Gebühr aus 7.000,00 € gem. § 52 I, III GNotKG nach KV-Nr.: 21201 Nr. 4 KVGNotKG. Dann noch die übliche Vergleichsberechnung, gem. § 94 GNotKG. Ist dies korrekt?
Es ist leider schwierig, Beispiele mit Bauverboten in der Literatur zu finden. Als Muster für die Abrechnung mit Nutzungsrechten habe ich daher nur Rd.-Nr. 2262 im Streifzug, 12. Auflage verwenden können.