Kostenbefreiung Grundschuld für Sozialleistungen?

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KiwiHH
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#1

07.06.2021, 11:21

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Ich hatte so einen Fall noch nie.

Eine gerichtlich bestellte Betreuerin erschien im Büro und benötigte eine Grundschuld für ihre Betreute, Gläubigerin war der Kreis. Es ging im rückständige Kosten für das Heim.
Nun ist es so, dass eben die Betreute keinerlei finanzielle Mittel hat, die Notarkosten zu zahlen. Jetzt sagte mir die Betreuerin, dass die Betreute doch ohnehin von den Kosten befreit wäre. Ich habe dazu § 64 SGB X gefunden.

Ist es also tatsächlich so, dass ich keine Beurkundungsgebühr abrechnen kann? Aber die Vollzugsgebühr schon?

Weiß das jemand von Euch?

Vielen DAnk und schöne Grüße
köster
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#2

07.06.2021, 12:04

Gemäß Teil 2 KV Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 GNotKG besteht tatsächlich Gebührenbefreiung für das Beurkundungsverfahren, nicht jedoch für eine eventuell anfallende Vollzugsgebühr, für die Dokumentenpauschale, für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie für die Kosten des Abrufs aus dem elektronischen Grundbuch.
KiwiHH
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#3

07.06.2021, 14:31

Herzlichen Danke! :thx
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