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Anforderung Genehmigung Umlegungsausschuss Vollzugsgebühr

Verfasst: 20.05.2021, 14:50
von JB86
Hallo :wink1

Bekommt man für das Anfordern der Genehmigung des Umlegungsausschusses der Stadt bei einem Kaufvertrag auch eine Vollzugsgebühr? Wenn ja, welcher Nummer der Vorbemerkung zu 22110 betrifft das? Könnte das evtl. unter die Nr. 1. fallen? :kopfkratz

Re: Anforderung Genehmigung Umlegungsausschuss Vollzugsgebühr

Verfasst: 21.05.2021, 13:01
von Martin Filzek
Ja, Vorbem. 2.2.1.1 (siehe z. B. Korintenberg-Tiedtke, GNotKG, 21. Aufl. 2020, Vorbemerkung 2.2.1.1 Rn. 27.
KV 22110, 22112 (0,5 aber begrenzt auf max. 50 Euro, falls 0,5 höher ausfällt). Werden zugleich weitere Vollzugstätigkeien durchgeführt, sind etwaige weitere Beträge nach KV 22112 mit jeweils 50 Euro für weitere Einholungen nach Nrn. 1 und 2 der Vorbem. zu addieren, aber ansonsten ist zu beachten, dass grundsätzlich nach § 93 Abs. 1 insgesamt je Beurk.-verfahren nur eine Vollzugsgebühr entsteht (0,5 - bei begrenzten Geb. nach KV 22112 je einzuholende Tätigkeit soweit nicht 0,5 au Gesamtgeschäftswert § 112 überschritten wird).

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Auf u.a. Website Hinweise zum jederzeit möglichen Notarkosten-Dienst sowie demnächst neue Seminare im II. Hj. 2021. :wink2

Re: Anforderung Genehmigung Umlegungsausschuss Vollzugsgebühr

Verfasst: 21.05.2021, 13:21
von JB86
Dann war meine Vermutung richtig. Vielen Dank! :wink1