Gebühren für Rücknahmeantrag beim Handelsregister

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girlxlmxghty
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#1

18.05.2021, 12:17

Hallo,

ich sitze gerade vor einer GmbH-Gründung. Alle notwendigen Unterlagen wurden vollständig beurkundet/beglaubigt und beim Handelsregister eingereicht. Letztlich wurde auf Wunsch der Beteiligten vor Eintragung aber ein Rücknahmeantrag beim Handelsregister unter Beidrückung des Dienstsiegels gestellt. Fallen hierfür gesonderte Gebühren an?

Vielen Dank.
Martin Filzek
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#2

18.05.2021, 19:59

Interessante Frage, ich meine mich zu erinnern, dass schon mal bei früheren Fragen oder eingesandten Fällen zum Notarkosten-Dienst nachgeprüft zu haben mit dem Ergebnis, dass keine Gebühr dafür entsteht.
Allerdings habe ich gerade vergeblich in diverser Fachliteratur einige Zeit nach eindeutigen Belegen dafür gesucht, ohne bisher fündig geworden zu sein.

Im Moment würde ich sagen, es ist analog Vorbem. 2.1 Nr. 2 und 3 (wonach die Stellung von Anträgen im Namen der Beteiligten bei einem Gericht oder einer Behörde sowie die Erledigung von Beanstandungen einschließlich des Beschwerdeverfahrens) gebührenfrei geregelt sind, so dass m. E. auch die Rücknahme von gestellten Anträgen gebührenfrei sein müsste.
Für Grundbuchanträge nach KV 21201 Nr. 4 bei Rücknahme gilt das wohl nicht, weil insoweit Beglaubigungsform § 29 GBO önotwendig ist (vgl. Kommentierung dazu in Korintenberg), so dass diese dann als neuer Antrag gelten.

Ich sehe weiteren Stellungnahmen anderer hier mit Interesse entgegen und wenn ich selbst noch etwas in den nächsten Tagen finde schreibe ich es gesondert.

Zu den - hier wohl nicht erfragten - Gerichtskosten steht etwas in Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 3 'HRegG'ebV Rn. 20 ff.

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