Geschäftswert Abtretung Teilkommanditanteil HR-Anmeldung
Verfasst: 28.04.2021, 10:39
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte bitte einmal Hilfe bezüglich einer Geschäftswertermittlung bei
einer KG-Anmeldung.
Sachverhalt: - Vater ist Kommanditist mit Einlage von 3.380,00 €
- Tochter A ist Kommanditistin mit Einlage von 1.820,00 €
- Vater überträgt von seinem Kommanditanteil einen Teil in Höhe von 780,00 € an Tochter A
- Vater überträgt von seinem Kommanditanteil einen Teil in Höhe von 780,00 € an Tochter B, welche neu in KG eintritt.
Es wird zum HR angemeldet:
a) Kommanditeinlage Vater beträgt nunmehr 2.366,00 €
b) Kommanditeinlage Tochter A beträgt nunmehr 2.327,00 €
c) Tochter B ist mit einer Kommanditeinlage von 507,00 € neu in die
KG eingetreten.
Für c) ist der Wert 30.000,00 € gem. § 105 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1 S. 2.. Wie sind denn a) und b) zu behandeln? Wie eine Herabsetzung und
Erhöhung von KG-Anteilen, Wert also Erhöhungs- oder Herabsetzungsbetrag, hier aber dann je 30.000,00 € Mindestwert? Oder sind die Vor-
gänge a) und b) wertmäßig gar nicht zu berücksichtigen?
Ich hoffe, ich habe nicht übersehen, dass eine ähnliche Frage schon einmal im Forum beantwortet wurde. Dann bitte ich um einen Hinweis.
Vielen Dank!
LG crazyreno
ich bräuchte bitte einmal Hilfe bezüglich einer Geschäftswertermittlung bei
einer KG-Anmeldung.
Sachverhalt: - Vater ist Kommanditist mit Einlage von 3.380,00 €
- Tochter A ist Kommanditistin mit Einlage von 1.820,00 €
- Vater überträgt von seinem Kommanditanteil einen Teil in Höhe von 780,00 € an Tochter A
- Vater überträgt von seinem Kommanditanteil einen Teil in Höhe von 780,00 € an Tochter B, welche neu in KG eintritt.
Es wird zum HR angemeldet:
a) Kommanditeinlage Vater beträgt nunmehr 2.366,00 €
b) Kommanditeinlage Tochter A beträgt nunmehr 2.327,00 €
c) Tochter B ist mit einer Kommanditeinlage von 507,00 € neu in die
KG eingetreten.
Für c) ist der Wert 30.000,00 € gem. § 105 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1 S. 2.. Wie sind denn a) und b) zu behandeln? Wie eine Herabsetzung und
Erhöhung von KG-Anteilen, Wert also Erhöhungs- oder Herabsetzungsbetrag, hier aber dann je 30.000,00 € Mindestwert? Oder sind die Vor-
gänge a) und b) wertmäßig gar nicht zu berücksichtigen?
Ich hoffe, ich habe nicht übersehen, dass eine ähnliche Frage schon einmal im Forum beantwortet wurde. Dann bitte ich um einen Hinweis.
Vielen Dank!
LG crazyreno