Bescheinigung nach ausländischem Recht Nr. 25203 GNotKG
Verfasst: 13.04.2021, 08:53
Hallo Ihr,
bin mir mal wieder ein wenig unsicher.
Wenn der Notar aufgrund eines ausländischen Registerauszuges (Luxemburg) bescheinigt, dass die luxemburgische Firma dort eingetragen ist und die Geschäftsführer zur Vertretung berechtigt sind, ist das dann eine Bescheinigung nach ausländischem Recht gem. Nr. 25203 GNotKG (vergl. Diehn Seite 342, 4. Auflage)? Dort sagt Diehn, dass "der Notar nach Prüfung der Rechtslage die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsberechtigung des unterzeichnenden Geschäftsführers" bescheinigt und setzt dafür diese Gebühr an, weil er sagt, dass Bescheinigungen nach ausländischem Recht n i c h t nach Nr. 25200 abzurechnen sind (Randnummer 1880).
Ich wollte das eigentlich auch ansetzen, was sagt Ihr?
Danke schon mal im voraus für die Hilfe!
bin mir mal wieder ein wenig unsicher.
Wenn der Notar aufgrund eines ausländischen Registerauszuges (Luxemburg) bescheinigt, dass die luxemburgische Firma dort eingetragen ist und die Geschäftsführer zur Vertretung berechtigt sind, ist das dann eine Bescheinigung nach ausländischem Recht gem. Nr. 25203 GNotKG (vergl. Diehn Seite 342, 4. Auflage)? Dort sagt Diehn, dass "der Notar nach Prüfung der Rechtslage die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsberechtigung des unterzeichnenden Geschäftsführers" bescheinigt und setzt dafür diese Gebühr an, weil er sagt, dass Bescheinigungen nach ausländischem Recht n i c h t nach Nr. 25200 abzurechnen sind (Randnummer 1880).
Ich wollte das eigentlich auch ansetzen, was sagt Ihr?
Danke schon mal im voraus für die Hilfe!