Hallo! Kann ich die Treuhandgebühr auch nehmen hinsichtlich einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung in den Kaufpreis? Der Betrag wurde in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung ebenso angezeigt wie die übrigen Treuhandaufträge der eingetragenen Gläubiger. Habe leider darüber nichts gefunden, so dass ich davon ausgehe, dass ich die Gebühr nicht geltend machen kann.
Vielen Dank!
Treuhandgebühr KV 22201
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 19.07.2016, 14:44
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 06.06.2009, 19:20
- Beruf: Rechtspflegerin
Nein, kannst du nicht, weil die Einziehung mit keiner Auflage verbunden ist.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 19.07.2016, 14:44
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Vielen Dank für die Einschätzung!