Treuhandgebühr KV 22201

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Leuchtturmkind
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#1

24.03.2021, 11:47

Hallo! Kann ich die Treuhandgebühr auch nehmen hinsichtlich einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung in den Kaufpreis? Der Betrag wurde in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung ebenso angezeigt wie die übrigen Treuhandaufträge der eingetragenen Gläubiger. Habe leider darüber nichts gefunden, so dass ich davon ausgehe, dass ich die Gebühr nicht geltend machen kann.
Vielen Dank!
salkavalka
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#2

25.03.2021, 07:37

Nein, kannst du nicht, weil die Einziehung mit keiner Auflage verbunden ist.
Leuchtturmkind
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#3

25.03.2021, 13:37

Vielen Dank für die Einschätzung!
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