Rückabwicklung KV und neuer Verkauf
Verfasst: 22.03.2021, 11:56
Hallo zusammen,
folgenden Vorgang haben wir hier vorliegen:
KV zwischen VK und einem Käufer K1. Zur Finanzierung wurden zwei GS bestellt, die auch von der Lebensgefährtin "nur als Darlehensnehmerin" unterzeichnet worden sind. Nun stellt sich heraus, dass die zweite Bank den KP nicht auszahlen wird, da die Lebensgefährtin nicht Miteigentümerin wird und das KfW-Darlehen an die Eigentümerschaft geknüpft ist.
Nun soll die Lebensgefährtin (K2) mitkaufen. Wie ist es aus kostenrechnischer Sicht die schlankste Lösung?
Der 1. KV wird rückabgewickelt und in gleicher Urkunde wird ein neuer KV beurkundet. Damit fällt dann zumindest nur 1x Grunderwerbsteuer an. Kostenmäßig beim Notar fallen dann aber zusätzlich zum 1. KV jetzt nochmal eine 2,0 Gebühr und eine weitere 2,0 Gebühr nach dem KP für die Beurkundung der vorgenannten Urkunden an.
Wäre es auch möglich, die bislang auf K1 eingetragene AV zu 1/2 Anteil an K2 abzutreten (geht das rechtlich überhaupt?) und die Auflassung zu wiederholen? Wie sähe es dann mit den Werten aus?
Hat jemand schon einmal solch einen Fall gehabt und kann mir Tipps geben?
folgenden Vorgang haben wir hier vorliegen:
KV zwischen VK und einem Käufer K1. Zur Finanzierung wurden zwei GS bestellt, die auch von der Lebensgefährtin "nur als Darlehensnehmerin" unterzeichnet worden sind. Nun stellt sich heraus, dass die zweite Bank den KP nicht auszahlen wird, da die Lebensgefährtin nicht Miteigentümerin wird und das KfW-Darlehen an die Eigentümerschaft geknüpft ist.
Nun soll die Lebensgefährtin (K2) mitkaufen. Wie ist es aus kostenrechnischer Sicht die schlankste Lösung?
Der 1. KV wird rückabgewickelt und in gleicher Urkunde wird ein neuer KV beurkundet. Damit fällt dann zumindest nur 1x Grunderwerbsteuer an. Kostenmäßig beim Notar fallen dann aber zusätzlich zum 1. KV jetzt nochmal eine 2,0 Gebühr und eine weitere 2,0 Gebühr nach dem KP für die Beurkundung der vorgenannten Urkunden an.
Wäre es auch möglich, die bislang auf K1 eingetragene AV zu 1/2 Anteil an K2 abzutreten (geht das rechtlich überhaupt?) und die Auflassung zu wiederholen? Wie sähe es dann mit den Werten aus?
Hat jemand schon einmal solch einen Fall gehabt und kann mir Tipps geben?