Rückabwicklung KV und neuer Verkauf

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AnjaZ
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#1

22.03.2021, 11:56

Hallo zusammen,

folgenden Vorgang haben wir hier vorliegen:

KV zwischen VK und einem Käufer K1. Zur Finanzierung wurden zwei GS bestellt, die auch von der Lebensgefährtin "nur als Darlehensnehmerin" unterzeichnet worden sind. Nun stellt sich heraus, dass die zweite Bank den KP nicht auszahlen wird, da die Lebensgefährtin nicht Miteigentümerin wird und das KfW-Darlehen an die Eigentümerschaft geknüpft ist.

Nun soll die Lebensgefährtin (K2) mitkaufen. Wie ist es aus kostenrechnischer Sicht die schlankste Lösung?

Der 1. KV wird rückabgewickelt und in gleicher Urkunde wird ein neuer KV beurkundet. Damit fällt dann zumindest nur 1x Grunderwerbsteuer an. Kostenmäßig beim Notar fallen dann aber zusätzlich zum 1. KV jetzt nochmal eine 2,0 Gebühr und eine weitere 2,0 Gebühr nach dem KP für die Beurkundung der vorgenannten Urkunden an.

Wäre es auch möglich, die bislang auf K1 eingetragene AV zu 1/2 Anteil an K2 abzutreten (geht das rechtlich überhaupt?) und die Auflassung zu wiederholen? Wie sähe es dann mit den Werten aus?

Hat jemand schon einmal solch einen Fall gehabt und kann mir Tipps geben?
Gruß Anja
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#2

22.03.2021, 17:03

Die Angelegenheit hat sich zwischenzeitlich erledigt.
Gruß Anja
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#3

22.03.2021, 17:28

Tschuldigung, ich bin es nochmal. Die Sache ist doch nicht erledigt.

Jetzt wird der Vertrag wohl so aussehen, dass gesagt wird, dass der ursprüngliche Vertrag nur in den Punkten AV und Auflassung geändert wird, dass nunmehr also nicht nur K1 Eigentümer wird, sondern K1 und K2 je zu gleichen ideellen Anteilen. Ansonsten gelten alle Vereinbarungen aus dem Ursprungs-KV. Die bisher für K1 eingetragene AV soll berichtigt werden, dass diese für K1 und K2 eingetragen wird. Nach Zahlung des KP soll dann auf K1 und K2 umgeschrieben werden.

Würdet ihr hier nun zwei Verträge abrechnen, einmal die "Aufhebung" des ersten KV mit einer 2,0 Gebühr und dann die Auflassung an K1 und K2 ebenfalls als Vertrag mit einer 2,0. Oder ist nur eine Auflassung gem. KV 21101 Nr. 2 mit 0,5 abzurechnen?

In meinen schlauen Büchern habe ich dazu nichts gefunden.
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Wer mag bzw. kann helfen?
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#4

22.03.2021, 19:15

Siehe hierzu die ähnlichen Fälle in Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 3. Aufl. 2021, Rn. 2.1162 (Auswechslung eines Vertragspartners durch Vertragsübernahme bzw. Vertragseintritt) sowie Rn. 2.1267 (Ausschluss einies Vertragspartners durch Aufhebung nebst Neuabschluss), in 2. Aufl. von 2013 bei Randnummern Teil 2 Rn. 197 sowie Rn. 214.
Kostenfolge im ersten Fall 2,0 KV 21100 aus vollem Wert, im zweiten Fall eine KV 21100 KV aus 1/2 Wert sowie eine KV 21102 Nr. 2 (1,0-Geb.) ebenfalls aus halbem Wert.

Die dritte Auflage von 2021, 1614 S., kann für 89,.80 Euro über meine Versandbuchhandlung versandkosetnfrei bezogen werden (Bestellanschrift an info@filzek.de senden; ebenso Skripten zu Seminaren Notarkostenschau kompakt 2020 - 2021, Stand Okt. 2020 mit Hinw. zu seit 1.1.2021 geänderten XML-Gebühren, für 25 Euro incl. USt. und Versandkosten.
Auf u.a. Website demnächst neue Notarkostenseminare ab vorauss. Jun 2021 sowie zum jederzeit möglichen Notarkosten-Dienst (Home-Office-Bearbeitung eingesandter Notarkosten-Fälle). :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#5

22.03.2021, 19:22

Wollte ich noch hinzufügen, geht aber nach einigen Minuten nicht mehr: Vgl. auch Waldner, GNotKG für Anfänger, 10. Aufl. März 2021, Rn. 93 ff.
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#6

23.03.2021, 13:50

:thx
Vielen Dank für deine Antworten. Dann werde ich mir das Buch wohl einmal zulegen.
Gruß Anja
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