Betreuungsgebühr bei Übertragsvertrag
Verfasst: 18.03.2021, 15:42
Hallo,
ich habe hier einen Übertragsvertrag vorliegen. Bei der Auflassung wurde dort festgelegt, dass der Notar beauftragt wird, den Antrag auf Eigentumsumschreibung erst dann zu stellen, wenn eine von uns angeforderte Schuldhaftentlassungserklärung für den Übertragsgeber vorliegt. Ist das ein Fall der Nr. 22200 Nr. 3? "die Erklärung der Bewilligung nach § 19 der GBO aufgrund einer Vollmacht, wenn diese nur unter bestimmten Bedingungen abgegeben werden soll", ist dass damit gemeint? Bekomme ich dafür die Betreuungsgebühr? Ich meine ja, bin mir aber nicht ganz sicher
ich habe hier einen Übertragsvertrag vorliegen. Bei der Auflassung wurde dort festgelegt, dass der Notar beauftragt wird, den Antrag auf Eigentumsumschreibung erst dann zu stellen, wenn eine von uns angeforderte Schuldhaftentlassungserklärung für den Übertragsgeber vorliegt. Ist das ein Fall der Nr. 22200 Nr. 3? "die Erklärung der Bewilligung nach § 19 der GBO aufgrund einer Vollmacht, wenn diese nur unter bestimmten Bedingungen abgegeben werden soll", ist dass damit gemeint? Bekomme ich dafür die Betreuungsgebühr? Ich meine ja, bin mir aber nicht ganz sicher