Erbauseinandersetzungsvertrag / Schuldübernahme

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Hokulani
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#1

17.03.2021, 11:38

Mahlzeit.

Ich hoffe, ihr könnt mir behilflich sein.
Es geht um den Geschäftswert eines Erbauseinandersetzungsvertrages zwischen Mutter und Tochter.
Die Mutter erhält das Grundstück und übernimmt die bestehenden Verbindlichkeiten, welche in Höhe von 200.000 € valutiert.
Verkehrswert beträgt 300.000 €

Muss ich das übernommene Darlehen bei meiner Geschäftswertberechnung berücksichtigen?
Martin Filzek
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#2

17.03.2021, 17:45

Ne, ist gegenstandsgleiche Erklärung (§ 109 Abs. 1) zur Auseinandersetzungsvereinbarung, deren Wert §§ 97 Abs. 1, 46 300.000 Euro ist.
Sollte es auch möglich gewesen sein, dass beim einzig verbliebenen Nachlassgegenstand die Tochter der Mutter ihr Erbteil überträgt, hätte man einen Austauschvertrag i.S.v. § 97 Abs. 3 und als WEt 1/2 von 300.000 Euro wahrscheinlich = 150.000 Euro und als Gegenleistung analog § 426 BGB (mehrere Gesamgtschuldner haften im Zweifel zu gleichen Teilen) wegen der vorherigen Gesamthaftung beider für die Gegenleistung Schuldübernahme einen WErt von 100.000 = halber Valutastand = weniger als Gegenleistung und Wert dann 150.000 Euro. Ob man das so hätte machen müssen, ist schwierig und nur im Einzelfall zu beurteilen, wohl eher nicht wenn eine Auseinandersetzung, evtl. auch aus steuerlichen Gründen, gewollt war, und kein Austauschvertrag.

Weitere Detail-Meinungen zu dieser Frage sehe ich mit Interesse entgegen.

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Martin Filzek
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#3

17.03.2021, 22:31

Siehe auch Waldner, GNotKG für Anfänger, 10. Aufl. 2021, Beispiele 52 und 53 auf S. 97 f.
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