Anmeldung einer Vollmacht zum GNR
Verfasst: 15.03.2021, 11:15
Hallöchen, ich bräuchte Hilfe bzgl. folgender Angelegenheit:
Ich habe eine von uns entworfene Vollmacht einer Bank vorliegen, die 4 ihrer Mitarbeiter damit berechtigt, künftig bei allen Rechtsgeschäften und -handlungen über Grundpfandrechte u. a. diese zu vertreten (auch Anträge gg. Grundbuchämtern..).
Jetzt darf ich die Kostenberechnung abwickeln und genau hier komme ich nicht weiter.
In der entworfenen UR steht der Wert dieser Vollmacht mit 100.000,00 €. Nehme ich diesen nun oder richte ich mich nach § 105 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 4 GNotKG mit dem Wert von 30.000,00 je Tatsache (also 4x30.000,00) mit einer 0,5 Gebühr und KV Nr. 24102?
Diese Vollmacht melde ich dann ans GenR an mit KV Nr. 22114 (0,3 Gebühr) GNotKG, oder?
Wäre toll, wenn jemand hier mir mit Rat behilflich sein könnte
Ich habe eine von uns entworfene Vollmacht einer Bank vorliegen, die 4 ihrer Mitarbeiter damit berechtigt, künftig bei allen Rechtsgeschäften und -handlungen über Grundpfandrechte u. a. diese zu vertreten (auch Anträge gg. Grundbuchämtern..).
Jetzt darf ich die Kostenberechnung abwickeln und genau hier komme ich nicht weiter.
In der entworfenen UR steht der Wert dieser Vollmacht mit 100.000,00 €. Nehme ich diesen nun oder richte ich mich nach § 105 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 4 GNotKG mit dem Wert von 30.000,00 je Tatsache (also 4x30.000,00) mit einer 0,5 Gebühr und KV Nr. 24102?
Diese Vollmacht melde ich dann ans GenR an mit KV Nr. 22114 (0,3 Gebühr) GNotKG, oder?
Wäre toll, wenn jemand hier mir mit Rat behilflich sein könnte