Anmeldung einer Vollmacht zum GNR

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San@77
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#1

15.03.2021, 11:15

Hallöchen, ich bräuchte Hilfe bzgl. folgender Angelegenheit:

Ich habe eine von uns entworfene Vollmacht einer Bank vorliegen, die 4 ihrer Mitarbeiter damit berechtigt, künftig bei allen Rechtsgeschäften und -handlungen über Grundpfandrechte u. a. diese zu vertreten (auch Anträge gg. Grundbuchämtern..).
Jetzt darf ich die Kostenberechnung abwickeln und genau hier komme ich nicht weiter.
In der entworfenen UR steht der Wert dieser Vollmacht mit 100.000,00 €. Nehme ich diesen nun oder richte ich mich nach § 105 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 4 GNotKG mit dem Wert von 30.000,00 je Tatsache (also 4x30.000,00) mit einer 0,5 Gebühr und KV Nr. 24102?
Diese Vollmacht melde ich dann ans GenR an mit KV Nr. 22114 (0,3 Gebühr) GNotKG, oder?

Wäre toll, wenn jemand hier mir mit Rat behilflich sein könnte :wink2
köster
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#2

15.03.2021, 12:08

Es handelt sich doch hier um eine Art Generalvollmacht, in der die Bank ihre Mitarbeiter bevollmächtigt, sie künftig bei allen Rechtsgeschäften und -handlungen über Grundpfandrechte u. a. zu vertreten. Ich könnte mir vorstellen, dass es hierbei vor allem um Erteilung von Löschungsbewilligungen von Grundpfandrechten geht. Bei einer Vollmacht bemisst sich der Geschäftswert nach § 98 GNotKG. Meines Erachtens kann man im vorliegenden Fall ohne Weiteres den Höchstwert von 1.000.000,00 € ansetzen. Von daher ist mir auch nicht einleuchtend, warum in der Urkunde ein Geschäftswert von (nur) 100.000,00 € angegeben wurde.

Bei einer Vollmacht mit Entwurf entsteht im Übrigen eine 1,0-Gebühr nach KV 24101, 21200, nicht nach KV 24102. Die Vollmacht ist auch nicht zum Genossenschaftsregister anzumelden. Anders wäre es, wenn es sich um eine Prokuraanmeldung zum Genossenschaftsregister handeln würde. Diese wäre nach KV 24102, 21201 abzurechnen nach einem Geschäftswert von 120.000,00 € (4 Prokuren zu je 30.000,00 €) gemäß §§ 105 Abs. 4 Nr. 4, 35 Abs. 1 GNotKG. Zusätzlich ensteht hier die Gebühr KV 22114, allerdings seit 2021 nur noch in Höhe von 0,2.
San@77
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#3

15.03.2021, 15:27

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Puh.. da war ich wohl völlig auf dem Holzweg. So zeigt sich mal wieder, wie komplex ein beruflicher Quereinstieg sein kann.
Ich hatte meine Chefin extra noch gefragt, ob ich in diesem Fall eine Anmeldung zum GenR machen muss oder nicht. Ihre Antwort war: "Ich würde sagen, Ja." Zum Glück habe ich noch keine gemacht, die hätten sich bei Gericht vermutlich rund gelacht :roll:
Wie der Wert von 100.000,00€ zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Schätze, sie hat es mit den Beteiligten so besprochen.
Dann rechne ich die Vollmacht nach §98 GNotKG , KV Nr. 21200 , 1,0 Gebühr nun ab.

Kann ich das irgendwo nachlesen, was alles zum GenR anzumelden ist?

:thx
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