Hallo,
welche Gebühr und vor allem welche Werte kann ich bei der Änderung einer Teilungserklärung ansetzen?
Es geht um zwei Wohneinheiten und einmal Gewerbe.
Einmal geht es um eine Nutzungsänderung, da soll aus der Gewerbeeinheit nunmehr Wohnraum werden.
Dann eine Änderung der Kfz-Sondernutzungsrechte. Es wurden zwei Kfz-Stellplätze gem. anliegendem Sondernutzungsplan auf eine andere Fläche verlegt.
Dann haben wir noch eine Ergänzung der Gemeinschaftsordnung, und zwar fehlte in der bisherigen Gemeinschaftsordnung wohl die Regelung, dass auch die Eigentümer der Sondereigentumseinheit 2 und 3 Zugang zu Räumen im Keller (Waschräume etc.) haben.
Änderung der Teilungserklärung
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Eine spezielle Gebührenvorschrift für Änderungen (früher in KostO § 42 KostO) gibt es im GNotKG nicht mehr. Es besteht Einigkeit, dass für Änderungen derselbe Gebührensatz anzusetzen ist, der für das geänderte frühere Geschäft maßgebend war (siehe z. B. Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 25 ff.). Wenn die frühere Teilungserklärung also durch einseitige Erklärung zustande kam, wäre es die 1,0-Gebühr KV 21200, wenn die frühere Teilungserklärung als vertragliche Begründung eine 2,0-Gebühr KV 21100 ausgelöst hat, wäre es diese Gebühr.
Wert wohl der Verkehrswert § 46 der Dinge, bei denen sich etwas ändert, im letzten Fall, wo nur zwei weiere Zugang zu den Waschräumen erhalten sollen, vielleicht 30 % aus Verkehrswert Waschräume (vielleicht 30 % aus 5.000 - 10.000 Euro oder auch höher je nach Größe und Lage der Waschräume in billiger / mittlerer / guter Wohnlage und Alter der Gebäude?).
Kfz.-Plätze vielleicht auf ca. 5.000 Euro schätzen (§ 36) ?
Skripten zu Seminaren Notarkostenschau kompaket 2020 - 2021 (Stand Okt. 2020 mit Hinweisen zu seit 1.1.2021 geänderten XML-Gebühren) für 25 Euro incl. USt. und Versandkosten beziehbar, einfach Bestellanschrift an info@filzek.de.
Auf u.a. Website www.filzek.de demnächst neue Seminare ab voaussicht. Mai / Juni 2021 sowie Hinweise zum jederzeit möglichen Notarkosten-Dienst (Home-Office durch notarkostenrechtliche Gutachten mit Berechnungsvorschlag zu eingesandten schwierigen oder leichten Notarkosten-Fällen).
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