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Bauträgervertrag SNR Zuordnung

Verfasst: 17.02.2021, 10:50
von Plumbum
Hallo zusammen,

ich habe eine Urkunde über die Änderung der TE gemacht (§ 8 WEG). Es wurden jetzt nachträglich 4 Stellplätze als SNR zugeordnet.

Jeder Stellplatz hat den Wert 5.000,-- €

Ich würde jetzt eine 1,0 nach 21200 Geschäftswert 4 x 5.000,-- € abrechnen. Aber welche Paragraphen lege ich dafür zugrunde? Finde nichts zu richtig.

Braucht man hier eine Zustimmung der Gläubigerin? Also die SNR gab es schon in der TE, sie wurden halt jetzt erst nachträglich zugeordnet. Vielleicht weiß das jemand.

Danke

Re: Bauträgervertrag SNR Zuordnung

Verfasst: 17.02.2021, 13:04
von Martin Filzek
§§ zum Wert m. E. §§ 97, 36, 46.
Die weitere Frage, ob Gläubiger-Zust. erforderlich, würde ich so vermuten, dass eine solche nicht nötig ist. Müsste aber zur Überprüfung in die letzten Aufsätze zu den Änderungen durch WEG-Reform gucken (zur Zeit nicht greifbar, zusätzlich Zeitmangel), weshalb dies andere noch genauer beantworten sollten.

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:wink2

Re: Bauträgervertrag SNR Zuordnung

Verfasst: 18.02.2021, 08:28
von Plumbum
Super vielen Dank!!!