Mehrwertsteuer 16% oder 19 % wegen XML-Gebühr

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svklein
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#1

11.02.2021, 09:16

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einmal eine Frage an Euch, wie Ihr das handhabt?

Wenn ich im letzten Jahr für einen Kaufvertrag die Vormerkung eintragen lassen habe und auch noch z.B. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen eingeholt habe und dann im nächsten Jahr, also jetzt 2021 die Eigentumsumschreibung beantrage. Wie macht Ihr das dann mit der Mehrwertsteuer und der XML-Gebühr?

Kann ich die XML-Gebühr einfach mit 16% abrechnen, weil sie ja im Jahr 2020 schon ausgelöst wurde und quasi dann nach den alten Bestimmungen abrechne?
Oder muss ich die XML-Gebühr mit nur noch 0,2 abrechnen, weil die zweite und letzte Tätigkeit im Jahr 2021 passiert ist, nämlich der Eigentumsumschreibungsantrag?
Oder dann auch sogar nur noch mit 0,1, weil im Jahr 2020 ja Vollzugsgebühren angefallen sind?
Oder kann ich den Bezug zu dem Jahr 2020 gar nicht herstellen, weil die Thematik bezüglich der Vollzugsgebühren da noch nicht galt?

Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.
Martin Filzek
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#2

11.02.2021, 13:03

Das Thema müsste in diesem Forum und anderen schon vielfach behandelt worden sein, bitte möglichst im Archiv noch früheren entpr. Beiträgen suchen.
Übergangsregelung § 134 Abs. 2 GNotKG.
Wenn der Auftrag für das Hauptgeschäft (und nach überwgd. Meinung damit auch für die Neben- und Folgegeschäfte dazu) im zweiten Hj. 2020 war, müsste alles mit 16 % berechnet werden können. Siehe auch ausführlich den Beitrag auf meiner u.a. Hompepage www.filzek.de unter Aktuelles, letzter Beitrag dort zur befristeten USt.-Senkung und Anwendung auf Notarkosten.

Skripten zu Notarkosten-Seminaren 2020 - 2021 (Stand Okt. 2020 mit Hinweisen zu geändert. XML-Gebühren seit 1.1.2021) für 25 Euro incl. Versandkosten und USt. beziehbar durch Bestellanschrift an info@filzek.de
Auf u.a. Website demnächst neue Seminare ab voraussichtl. Mai 2021 sowie Hinweise zum Notarkosten-Dienst für schwierige Notarkostenberechnungen. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
svklein
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#3

15.02.2021, 16:54

Vielen Dank! Ihr Aufsatz auf Ihrer homepage dazu hat mir geholfen!
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