Hallo,
der Mandant möchte ca. 40 Grundstücke, die über das gesamte Bundesgebiet verstreut sind, in eine neue GmbH & Co. KG einbringen.
In diesem Zusammenhang soll ich schon einmal die Gerichtskosten überschlägig ermitteln. Ich meine, dass jedes Grundbuchamt für jedes Objekt einen Verkehrswert abfragt
und danach dann berechnet. Oder gibt es eine andere Berechnungsmethode, wenn mehrere Grundbuchämter betroffen sind??
Wie immer, möchte der Mandant die Kosten natürlich minimieren und sucht nach entsprechenden Möglichkeiten....