Übertragungsvertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

29.01.2021, 06:52

Hallo zusammen.

Eheleute lassen sich scheiden und beurkunden einen Übertragungsvertrag (Teil I der Urkunde) inkl Scheidungsfolgenvereinbarung (Teil II der Urkunde).

Ich habe den Wert des Grundstücks und das Vermögen beider Beteiligten.

Nun zur Rechnung

Es sind ja offensichtlich zwei Beurkundungsgegenstände. Addiere ich den Wert des Grundstücks zu dem jeweiligen Reinvermögen der Beteiligten und berechne davon die Beurkundungsgebühr?

Oder denke ich zu einfach?
salkavalka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 06.06.2009, 19:20
Beruf: Rechtspflegerin

#2

29.01.2021, 14:07

Addieren ja. Aber der Wert der Scheidungsfolgenvereinbarung ist anhand des konkreten Vertragsinhalts zu ermitteln. Die Abrechnung nach dem Vermögen ist keineswegs zwingend, sondern nur dann, wenn die güterrechtlichen Verhältnisse geändert werden, in der Regel Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.
M.E. ist die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft während eines laufenden Scheidungsverfahrens, also kurz bevor die Gemeinschaft ohnehin durch Scheidung beendet wird, häufig überflüssig, da der Notar gehalten ist, von mehreren sicheren Wegen denjenigen zu wählen, auf dem sich das Ziel am kostengünstigsten erreichen lässt (Rohs/Wedewer, GNotKG, 126. Aktualisierung, § 100, Rn 38).
Häufig dürfte den Interessen der Eheleute auch mit einer kostengünstigeren Vereinbarung nach § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB (Vereinbarung über Zugewinnausgleich) gerecht werden können (§§ 17 BeurkG, 1384, 1933 BGB).
Antworten