Änderung Erbvertrag durch Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel - Wert?

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bipe71
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#1

28.01.2021, 12:50

Moin,

meine Chefin und ich sind uns gerade so gar nicht sicher, wie eine Änderung eines Erbvertrages bzgl. der Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel zu bewerten ist. Dies ist die einzige Änderung des Erbvertrages.

Ich habe ganz normal nach dem modifizierten Reinvermögen der Beteiligten abgerechnet. Dies erscheint uns aber für eine so "winzige" Änderung als sehr hoch. Wir haben jetzt schon diverse Fachbücher gewälzt, sind aber nicht schlauer als zuvor. :oops:

Viele Grüße aus dem Norden
Bipe
Martin Filzek
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#2

28.01.2021, 13:33

Wenn ich es richtig sehe und nichts übersehe, ist doch die Wirkung der Pflichtteil-Strafklausel, dass derjenige, der nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, nach dem Tod des zuletzt Sterbenden (von den Erblassern) nicht seinen gesetzlichen bzw. ihm sonst zugedachten Erbanteil erhält, sondern auch nur den Pflichtteil. Also wäre der wirtschaftliche Wert der Änderung doch die Differenz zwischen Pflichtteil nach dem zuletzt Sterbenden und dem gesetzlichen Erbteil bzw. Erbeinsetzungsquote nach dem Letztsterbenden. Das wrde ich dann als Wert der Änderung ansehen.(§ 97 Abs. 2 GotKG).
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