Erbbaurechtsbestellung mit Dienstbarkeit an gesondertem Flurstück

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Kleoparda
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#1

21.01.2021, 15:43

Der Sachverhalt: Im Grundbuch sind die Flurstücke 50 und 61 verzeichnet. An Flst. 50 wird ein Erbbaurecht bestellt mit üblichem Inhalt (Vorkaufsrecht...).
Außerdem wird eine Grunddienstbarkeit (Mitbenutzungsrecht) an Flst. 61 bestellt, um eine Verbindung zur Straße herzustellen.

Ich habe im Streifzug gelesen, dass Grunddienstbarkeiten, die zusammen mit dem Erbbaurecht am Erbbaurechtsgrundstück bestellt werden, nicht gesondert zu bewerten sind. Da diese Grunddienstbarkeit allerdings an einem Flurstück bestellt wird, dass nicht mit dem Erbbaurecht belastet wird, würde ich sie als gesonderten Gegenstand betrachten.

Wie seht Ihr das?
Segelhoernchen
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#2

27.01.2021, 16:23

Die Grunddienstbarkeit würde ich auch gesondert bewerten
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