Rücktritt von Zuwendungsvertrag nebst Auflassung

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Kleoparda
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#1

20.01.2021, 11:43

Habe mal wieder eine Frage.

Vor ein paar Jahren wurde bei uns ein Zuwendungsvertrag beurkundet, in dem die Mutter dem Sohn ein Grundstück schenkt. Unter anderem wurde vereinbart, dass die Mutter von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn der Sohn vor Ihr verstirbt und nicht ausschließlich leibliche Abkömmlinge des Sohnes erben.
Dieser Fall ist nun eingetreten. (Mutter Alleinerbin)

Nun wurde bei uns folgendes beurkundet:
Die Mutter tritt für sich selbst und in Vollmacht ihres verstorbenen Sohnes auf (Vollmacht aus Zuwendungsvertrag) und erklärt
1. den Rücktritt vom Zuwendungsvertrag
2. die Auflassung nebst Löschungsantrag für die Rückauflassungsvormerkung
Wert: 80.000 €

Für die Rücktritterklärung würde ich eine 1,0 Gebühr nach Wert 80 T€ nehmen.

Mein Chef fragt jetzt, ob für die Auflassung eine gesonderte Gebühr entsteht, oder ob Rücktrittserklärung und Auflassung derselbe Gegenstand sind.

Ich habe bereits alle Bücher in der Kanzlei und beck online durchstöbert, finde aber leider nichts.
Martin Filzek
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#2

20.01.2021, 19:33

KV 21101 Nr. 2 (0,5), dazu ist die Auflassung natürlich gegenstandsgleich (§ 109 Abs. 1) als bloße Durchführungs- und Sicherungserklärung.
Siehe z. B. Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 3. Aufl. 2021, Teil 3 Überlassungsverträge VI. Rückabwicklungen und Verfügungsgeschäfte, Rn. 3253 ff.

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Kleoparda
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#3

21.01.2021, 15:27

:thx
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