Antragsrücknahme / Auftragsrücknahme

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stefan2209
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#1

05.01.2021, 17:09

Hallo, miteinander,

ein Kreditinstitut hat uns im Rahmen einer Grundschuldbestellung beauftragt, bei einem vorrangigen Gläubiger eine Löschungsbewilligung einzuholen. Nunmehr hat das Kreditinstitut (nicht der Darlehensnehmer - Eigentümer) den Auftrag zurückgenommen und erklärt, selbst die Erklärung einholen zu wollen.

Wie ist die Rücknahme kostenrechtlich zu bewerten? Es wäre ja - neben der Gebühr für die Grundschuld - eine Gebühr nach KV 22111 (Vollzug) angefallen, gegebenenfalls sogar noch eine Gebühr nach KV 22201, wenn die LB mit THA gekommen wäre.

Ich fürchte, es fallen keine Gebühren an, weil ja die GS beurkundet wird (der Auftrag besteht weiterhin) und die Anforderung der LB kein Entwurf ist (i. S. v. Hauptabschnitt 1, Abschnitt 3), was mich ärgert, weil wir erst beim Kreditinstitut nachfragen mussten, wie genau der Auftrag an uns lautet (wollt ihr ´ne LB oder ´ne Rangrücktrittserklärung?), was Zeit gekostet hat.

Falls jemand eine Idee hat, dass doch etwas liquidiert werden kann für die Antragsrücknahme (vergleichbar mit KV 21300), bitte heraus mit Vorschlägen.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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