Vollmacht

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JB86
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#1

05.01.2021, 14:59

Hallo,

wir haben eine Vollmacht beurkundet, und zwar bevollmächtigt der alleinige Geschäftsführer (deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien) einer Ein-Personen GmbH mit Sitz in Spanien eine Person vor Ort die Gesellschaft zu vertreten, und zwar: Die Beschlüsse des Geschäftsführers öffentlich zu machen mit dem Ziel, die Gesellschaft aufzulösen und zu liquidieren und die erforderlichen Dokumente auszustellen und zu unterzeichnen. Den Rücktritt des Geschäftsführers zu notifizieren bei gleichzeitiger Ernennung zum Liquidator.
Unser Notar hat Einsicht in das dortige Handelsregister genommen und in der Vollmachtsurkunde bescheinigt, dass diese existiert und der Vollmachtgeber Geschäftsführer ist.

Was kann ich hier abrechnen, vor allem welchen Wert setze ich hier an? :kopfkratz

1,0 KV 21200 für die Beurkundung ?
0,5 KV 25203 für die Bescheinigung ?

Und beim Wert weiß ich gar nicht :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
fabianw
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#2

05.01.2021, 16:12

Wir rechnen für beurkundete Vollmachten immer mit einem GW von 30.000 € und einer 1,0er Gebühr ab.
JB86
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#3

07.01.2021, 08:52

Hallo,

danke für die Antwort! Hatte auch nochmal weitergesucht und das mit den 30.000,00 € gefunden, war mir aber nicht ganz sicher. Habe ich jetzt so abgerechnet, allerdings auch die Gebühr für die Bescheinigung nach KV 25203.
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
fabianw
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#4

07.01.2021, 08:54

Oh ja! Das hatte ich übersehen... Die Bescheinigung darfst du natürlich auch abrechnen :)
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